In einer bemerkenswerten Entwicklung hat die österreichische Polizei einen Schweizer identifiziert, der möglicherweise hinter einer Reihe von Bombendrohungen steckt, die in den letzten Wochen in Graz und anderen Städten öfters aufgetreten sind. Trotz eines erlassenen europäischen Haftbefehls wird er nicht nach Österreich ausgeliefert. Der Grund? Er müsste zunächst zustimmen, und das hat er nicht getan.
Am 30. September wurde die Landespolizeidirektion der Steiermark über eine Bombendrohung via E-Mail informiert. Diese Meldung führte dazu, dass der Haupt- und Ostbahnhof in Graz evakuiert und auf Sprengstoffe durchsucht wurde. Glücklicherweise stellte sich heraus, dass keine Gefahr bestand. Doch die Situation eskalierte, denn in den folgenden Wochen gingen insgesamt 27 Bombendrohungen in ganz Österreich ein. Die Drohungen richteten sich häufig gegen Bahnhöfe, aber auch gegen Schulen und andere öffentliche Einrichtungen, was umfangreiche Evakuierungsmaßnahmen nach sich zog.
Identifizierung des Verdächtigen
Das österreichische Bundesinnenministerium gab am Montag bekannt, dass der mutmaßliche Verfasser der Drohungen, ein 20-jähriger Mann aus dem Kanton St. Gallen, ermittelt wurde. Während es unklar ist, ob er für alle 27 Drohungen verantwortlich ist, steht fest, dass er bereits im Mai ähnliche Drohungen aus einer psychiatrischen Klinik heraus ausgesprochen hat.
Interessant an diesem Fall ist nicht nur die Anzahl der Drohungen, sondern auch die Umstände, unter denen die Ermittlungen geführt wurden. Am Mittwochabend berichtete die Tageszeitung „Der Standard“, dass der Verdächtige während einer Razzia vorläufig festgenommen worden sei. Dennoch wurde die Einleitung einer Untersuchungshaft nicht beantragt. Dies bedeutet, dass der Mann nicht an Österreich ausgeliefert wird, da, als Schweizer Staatsbürger, er der Auslieferung zustimmen hätte müssen, was er ablehnte.
Die Auswirkungen der Drohungen
Die Bedrohungen führten in Österreich zu ernsthaften Sicherheitsmaßnahmen. Viele Menschen wurden vorübergehend aus öffentlichen Gebäuden evakuiert, und eine Vielzahl von Einsatzkräften war beschäftigt, die Gefahren abzuwägen und die Bevölkerung zu schützen. Dies hat die Sicherheitsbehörden in Alarmbereitschaft versetzt und zeigt die Ernsthaftigkeit solcher Drohungen, auch wenn sich die Situation letztlich als harmlos herausstellte.
Zusammenfassend bleibt die öffentliche Sicherheit in solchen Fällen stets ein zentrales Anliegen. Der Umgang der Behörden mit den mutmaßlichen Tätern und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine Auslieferung betreffen, stellen weiterhin eine Herausforderung dar. Für die aktuellen Informationen zu diesem Fall, siehe die Berichterstattung auf www.aargauerzeitung.ch.
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