Graz

Prozess um Klagenfurter Zahnarzt: Zeugen fehlen, Vorwürfe bleiben

Der Klagenfurter Zahnarzt steckt wieder in den tiefen Problemen: Vor Gericht in Graz wird ihm vorgeworfen, Patienten überflüssige Behandlungen aufgedrängt und falsch abgerechnet zu haben!

Der Prozess gegen einen Zahnarzt aus Klagenfurt in Graz zieht sich weiter in die Länge. Am Donnerstag gab es einige Abwesenheiten unter den geladenen Zeugen, was den Fortgang der Verhandlungen erneut erschwerte. Der Zahnarzt selbst entschied sich diesmal, nicht auf der Anklagebank Platz zu nehmen, sondern neben seinem Verteidiger zu sitzen, was ihm vom Gericht gestattet wurde. Dies könnte als eine subtile Strategie angesehen werden, um sich von der vorwurfsvollen Atmosphäre des Gerichts zu distanzieren.

Hintergrund des Verfahrens sind schwerwiegende Vorwürfe, die dem Zahnarzt seit 2021 zur Last gelegt werden. Ihm wird gewerblicher Betrug und Körperverletzung vorgeworfen. Diese Vorwürfe waren zunächst durch eine Diversionsvereinbarung abgemildert worden, jedoch hob das Oberlandesgericht Graz diese im Vorjahr auf, was nun zu den laufenden Verhandlungen führt.

Vorwürfe der falschen Abrechnung

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Bereits im Juni 2013 gab es mehrere Beschwerden von Patienten, die sich über die abgerechneten Leistungen, konkret über Schneidekantenaufbauten, beklagten. Der Zeuge berichtete, dass es mehrere „amikale Gespräche“ mit dem Zahnarzt gegeben habe, die jedoch „ohne Ergebnis“ geblieben seien. Die Patienten sollen sich auch beschwert haben, dass Druck seitens des Arztes ausgeübt wurde, damit sie die Behandlungen in Anspruch nehmen.

Kritik an Beweisführung

Ein weiterer kritischer Punkt in diesem Prozess ist das Fehlen von Tonbandaufnahmen aus früheren Verhandlungen. Der Verteidiger des Zahnarztes äußerte Bedenken, dass ohne diese Aufnahmen die Protokolle der Verhandlungen nicht überprüft werden könnten. Zudem bemängelte er, dass der Sachverständige, der im Verfahren zu Wort kam, aufgrund einer möglichen Befangenheit ausgeschlossen werden sollte. Der Gutachter wies die Vorwürfe zurück und erklärte, dass er sich durch ständige „Provokationen“ seitens des Angeklagten belästigt fühle.

Es mußte auch ein Detektiv beauftragt werden, um die Echtheit der Doktortitel des Zahnarztes zu überprüfen. Der Verteidiger wies darauf hin, dass der Sachverständige in einer früheren Verhandlung angeblich gesagt habe, man könne die Anklage sogar erweitern. Dies wurde von ihm als zu weitreichend und befangen betrachtet. Trotz dieser Bedenken wies das Gericht die Anfrage ab, den Sachverständigen auszuschließen.

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Dieser laufende Prozess wirft zahlreiche Fragen auf, darunter die Transparenz der Abrechnungen des Zahnarztes und die gesundheitlichen Folgen für die Patienten. Die Verhandlung bleibt angesichts der Schwierigkeiten, Beweise zu sichern und Zeugen zu mobilisieren, weiterhin angespannt und es bleibt abzuwarten, wann eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. Die Komplexität der Vorwürfe und die Widerstände im Prozessverlauf stellen eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar.

Quelle/Referenz
steiermark.orf.at

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