Graz

Knallhart: Grazer Straßenamt zwingt Kroatin zur Kasse – 45 Strafzettel!

In Graz hat das Straßenamt ein drastisches Exempel statuiert: Ein silberner BMW einer kroatischen Fahrerin wurde mit einer Parkkralle versehen, da sie insgesamt 45 Strafzettel im Wert von über 1.000 Euro nicht beglichen hat. Thomas Fischer, der Leiter des Straßenamtes, stellte klar, dass diese Maßnahme nach mehreren erfolglosen Zahlungsaufforderungen notwendig wurde. Die Anbringung der Kralle soll verhindern, dass das Fahrzeug genutzt wird, solange die offenen Forderungen nicht beglichen sind. Abschleppen ist nicht möglich, solange das Auto ordnungsgemäß angemeldet ist. Sollte die Fahrerin bei der Zulassungsprüfung durchfallen, könnte das Auto jedoch letztendlich abgeschleppt werden.

Konsequenzen für die Fahrerin

Die betroffene Kroatin reagierte wütend auf die Maßnahme und verließ das Amt, ohne die fälligen Beträge zu bezahlen. Fischer prognostizierte, dass nach einem halben Jahr ohne Zahlung eine Eigentumsübertragung und eine Versteigerung des Fahrzeugs erfolgen könnte. Dies würde üppige Kosten verursachen, die der Fahrerin ein Minus bescheren würden. Das Straßenamt führt regelmäßige Einsätze der Parkkralle durch, um die Zahlungsmoral zu steigern. Laut Kosmo erfolgt dies durchschnittlich fünf bis sechs Mal im Monat, während jährlich etwa 120 Fahrzeuge versteigert werden.

Ein anderer Blick auf die Situation wirft die rechtliche Fragestellung auf, ob die Maßnahme angemessen ist. Laut 123recht ist unklar, wie wirksam solche Vollstreckungsmaßnahmen sind, insbesondere wenn das Fahrzeug keine Gefahr für andere darstellt. Doch in Graz haben die Behörden mit der Anbringung der Parkkralle einen klaren Schritt unternommen, um die Einhaltung der Parkvorschriften durchzusetzen und die Zahlungsmoral der Autofahrer zu fördern.

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Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Vandalismus
In welchen Regionen?
Graz
Genauer Ort bekannt?
Graz, Österreich
Sachschaden
1000 € Schaden
Ursache
Zahlungsverweigerungen
Beste Referenz
kosmo.at
Weitere Quellen
123recht.de

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