Diese Woche gab es im steirischen Landtag einen bemerkenswerten Beschluss, der für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Bedeutung ist: Sie erhalten nun das Recht, in Karenz zu gehen. Diese Entscheidung erfolgte einstimmig nach einem Dringlichkeitsantrag, den die Grazer Gemeinderätin Manuela Wutte von den Grünen initiiert hatte. Dabei stellte sie heraus, dass auch die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die Bezirksvorsteher:innen in den 17 Grazer Stadtbezirken von dieser Regelung ausgeschlossen waren und ebenfalls die Option einer Karenz in Betracht ziehen sollten. Der Grazer Gemeinderat forderte einstimmig, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.
Allerdings wurde in der Gesetzesänderung ein wesentlicher Aspekt übersehen: Die neuen Regelungen gelten nicht für die Bezirksvorsteher:innen, was im Gegensatz zum ausdrücklichen Wunsch der Grazer Kanzler steht. Dies führte dazu, dass die KPÖ-Fraktion einen Entschließungsantrag einbrachte, um diese Lücke zu schließen. Doch zu ihrer Enttäuschung wurde dieser Vorschlag von den Regierungsfraktionen, einschließlich der ÖVP und SPÖ, sowie von den NEOS abgelehnt.
Ein Stück Demokratie vermisst
Der Vorfall hat bei Hanno Wisiak, dem Büroleiter des KPÖ-Gemeinderatsclubs und Bezirksvorsteher in Graz-Geidorf, Besorgnis ausgelöst. Er äußerte sich kritisch zu den Abstimmungsmethoden im Landtag und bezeichnete es als „undemokratische Unsitte“, dass alle Initiativen der Opposition von den dominierenden Parteien, insbesondere der ÖVP und SPÖ, entweder abgelehnt oder nicht weiterverfolgt werden. Wisiak selbst war überrascht über das Abstimmungsverhalten der SPÖ, die im Stadtparlament dem ursprünglichen Antrag zugestimmt hatte und diesen sogar an ihren Landtagsklub weitergegeben hatte.
Zu den Worten von Wisiak sagte er: „Dass auch die ÖVP, die sich in Graz oft als Hüterin der Bezirksdemokratie präsentiert, diese Regelung im Landtag einfach vom Tisch wischt, spricht Bände.“ Sein Unverständnis richtet sich nicht nur an die SPÖ, sondern auch an die anderen Parteien, die die Stimmen der Bezirksvorsteher:innen ignorieren.
Ein Aufruf zur Korrektur
Die aktuelle Situation erweckt den Anschein, als ob die Stimmen von den Bezirksvorsteher:innen nicht ausreichend gewichtet werden. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Positionen auch wichtige Funktionen erfüllen, ist die Entscheidung, ihnen eine Karenzzeit zu verwehren, ein Zeichen, das auf ein Missverhältnis hindeutet. Die Ablehnung des KPÖ-Antrags zeigt, dass die Anliegen der Bezirksvertreter:innen im steirischen Landtag nicht die Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienen. Die Frage bleibt: Warum wird in solch wichtigen Angelegenheiten nicht ein Konsens gefunden, wenn der Bedarf offensichtlich ist?
Diese Angelegenheit verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen Politiker:innen stehen, wenn es um Gleichberechtigung und angemessene Arbeitsplatzbedingungen für alle am politischen Prozess Beteiligten geht. Der Umgang mit der Karenzregelung ist mehr als ein einfaches Gesetzesproblem; es spiegelt auch die Werte und Prioritäten der im Landtag vertretenen Parteien wider.