Heute, am 7. Oktober 2024, hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro für die Heizperiode bis zum 28. Februar 2025 angekündigt. Diese Unterstützung kann nun in allen steirischen Gemeindeämtern beantragt werden und ist zudem erstmals online zugänglich. Allerdings gibt es eine bemerkenswerte Ausnahme: Die Bewohner von Graz sind von dieser neuen Online-Antragsmöglichkeit ausgeschlossen.
Die Neos, eine politische Partei, haben scharfe Kritik an dieser Ungleichbehandlung geübt. „Es ist ein Armutszeugnis, dass unsere Stadt hier hinterherhinkt“, äußerte sich der NEOS-Gemeinderat Philipp Pointner. Er fordert, dass Graz denselben Fortschritt wie die anderen steirischen Gemeinden umsetzt und die Online-Antragstellung für den Heizkostenzuschuss ermöglicht. Pointner betont, dass es nicht nachvollziehbar sei, weshalb das EDV-System der Stadt Graz nicht mit dem des Landes kompatibel sei und die zuständige Bürgermeisterin Elke Kahr hierzu keine Auskunft geben konnte, da ein Mitarbeiter im Urlaub sei.
Kritik an der Bürokratie in Graz
Der Vorwurf an die Stadt Graz ist klar: es wird als Zeichen der überholten Bürokratie wahrgenommen, dass die Stadt nicht mit modernen Standards Schritt halten kann. Während das Land Steiermark bemüht ist, den Zugang zu finanzieller Hilfe zu erleichtern, bleibt Graz in veralteten Strukturen stecken. „In puncto Digitalisierung hat die Stadt enormen Aufholbedarf“, fügte Pointner hinzu.
Die Antragstellung für den Heizkostenzuschuss kann in Graz weiterhin nur persönlich in den Stadtämtern und Servicezentren erfolgen. Für alle anderen steirischen Bürger ist dies nun durch den Online-Service deutlich einfacher gestaltet. Das bedeutet für viele Menschen eine Erleichterung, während die Grazer durch den fehlenden Online-Zugang zusätzliche Schwierigkeiten haben.
- Heizkostenzuschuss von 340 Euro: Ab heute für alle Personen außer Grazer online beantragbar.
- Einkommensgrenzen: Diese wurden an die aktuellen EU-SILC-Niveaus angepasst: 1.572 Euro für Alleinlebende, 2.358 Euro für Haushaltsgemeinschaften und zusätzlich 472 Euro pro im Haushalt lebendes Kind, das Familienbeihilfe bezieht.
Bis zum 28. Februar 2025 können betroffene Haushalte diesen Zuschuss beantragen und dabei auf die Option eines Online-Antrags zurückgreifen, sofern sie nicht aus Graz stammen. „Die Möglichkeiten müssen für alle gleich sein“, fordert Pointner weiter in Bezug auf die anhaltenden Diskrepanzen zwischen Graz und dem Rest der Steiermark. Für eine detaillierte Betrachtung des Falls und der aktuellen Anforderungen können Interessierte weitere Informationen bei www.5min.at finden.
Details zur Meldung