Am Freitag kam es im Grazer Straflandesgericht zu einem bedeutenden Urteil, als ein 54-jähriger Mann vom Vorwurf des Mordes freigesprochen wurde. Dieser Fall bezieht sich auf ein Ereignis, das sich vor 19 Jahren ereignete, als er beschuldigt wurde, einen Mann während eines Streits um Geld durch einen Stich ins Herz getötet zu haben. Nach dem Vorfall hatte der Angeklagte Österreich verlassen und wurde erst in diesem Jahr festgenommen.
Der Prozess war geprägt von unterschiedlichen Aussagen, besonders von zwei Zeugen, die verschiedene Versionen des Geschehens schilderten und zeitweise selbst als tatverdächtig galten. Die Staatsanwältin führte aus, der Angeklagte, auch bekannt als „Dito“, sei von einem Landsmann beschuldigt worden, Geld in einem Wettcafé gestohlen zu haben. Dies führte zu einem Treffen in einer Wohnung, bei dem es zu einem Streit zwischen den beteiligten Männern kam.
Unterschiedliche Aussagen der Zeugen
Ein Zeuge berichtete, dass das spätere Opfer dem Angeklagten in der Wohnung mit einem Messer zwei Schnitte versetzte. Nach Ansicht der Anklage habe der 54-Jährige dann draußen einen tödlichen Stich ins Herz versetzt, wobei das Opfer im Sterben eine Aussage machte: „Dito hat mich gestochen“. Die Verteidigerin des Angeklagten argumentierte jedoch, dass die Anklage nicht solide genug sei. Sie wies darauf hin, dass ihr Mandant sich in der Wohnung bedroht fühlte und versuchte zu fliehen. Ihre Argumentation stützte sich auf die Tatsache, dass der Beschuldigte nicht zurück in die Wohnung gegangen sei, nachdem die Auseinandersetzung eskaliert war.
Der Angeklagte betonte, dass er sich unschuldig fühle und dass der Verletzte ihn vorher attackiert habe. Diese Herbheit der Konfliktsituation und die folgenden tragischen Ereignisse führten zu einer intensiven rechtlichen Auseinandersetzung. Ob das Messer, das später als Tatwaffe identifiziert wurde, tatsächlich vom Angeklagten geführt wurde, blieb ungewiss.
Kritische Betrachtung der Beweislage
Im Verlauf des Verfahrens warf die Richterin dem ersten Tatzeugen vor, dass seine Darstellungen inkonsistent seien. Der Zeuge hatte in der Vergangenheit mehrfach seine Version des Geschehens geändert, was die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen in Frage stellte. Zudem behauptete der Zeuge, er habe aufgrund von Angst vor dem Angeklagten gelogen und litt seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Belastungsstörung, was seine Erinnerungen beeinträchtigt habe.
Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass der Angeklagte nicht schuldig sei, was in dieser weichen Beweislage ein bemerkenswerter Ausgang ist. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In Anbetracht der komplexen und emotional aufgeladenen Natur des Prozesses bleibt die öffentliche Diskussion über diesen Fall und seine Auswirkungen auf die Rechtsprechung in der Region spannend. Für weitere Informationen und Details zu diesem aufregenden Fall, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.oe24.at.