Graz

Graz reagiert auf Sozialhilfegesetz-Abschaffung: Neue Richtlinien zum Schutz

"Ab 1. Januar 2025 kracht's in der Steiermark: Graz reagiert auf die Abschaffung der Sozialhilfegesetze mit neuen Richtlinien, um Bedürftige vor dem sozialen Abgrund zu retten!"

Ab dem 1. Januar 2025 wird in der Steiermark eine erhebliche Änderung wirksam, die viele Bürger betreffen könnte. Das Sozialhilfegesetz wird abgeschafft, was bedeutet, dass zahlreiche bisherige Unterstützungsleistungen nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Daraufhin hat die Stadt Graz schnelle und zukunftsweisende Maßnahmen ergriffen, um die Folgen dieser Abschaffung abzumildern.

Die Grazer Bürgermeisterin und Sozialstadträtin Elke Kahr von der KPÖ hat in einer Sitzung des Gemeinderats neue Richtlinien vorgestellt. Sie stellte klar: „Würden wir nicht mit eigenen Regelungen auf den Wegfall wichtiger Bestimmungen reagieren, wären Härtefälle unvermeidlich.“ Dies unterstreicht die Dringlichkeit und Wichtigkeit der neuen Regelungen.

Neue Unterstützungsangebote der Stadt

Die Stadt Graz ermöglicht künftig verschiedene Hilfen, um betroffenen Menschen in finanziell angespannten Situationen unter die Arme zu greifen. Ein zentrales Angebot ist die Unterstützung für „Hilfe in besonderen Lebenslagen“. Diese Hilfe können Menschen in Anspruch nehmen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, wie z.B. finanzielle Schwierigkeiten durch Umzugskosten oder defekte Haushaltsgeräte. Diese Hilfe ist speziell für Menschen mit niedrigem Einkommen oder Empfängern der Ausgleichszulage gedacht, besser bekannt als Mindestpension.

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Zusätzlich wird denjenigen, die ohne Krankenversicherung sind, in sozialen Härtefällen geholfen. Dies betrifft vor allem Personen, die Pflegeleistungen benötigen und nicht in einem Pflegeheim leben. Die Stadt bietet auch die Möglichkeit, diese Personengruppe zu versichern, sofern soziale Härte vorliegt.

Übernahme von Bestattungskosten

Ein weiterer Punkt in den neuen Richtlinien betrifft die Übernahme von Bestattungskosten. Zukünftig wird diese Leistung auf Grundlage landesgesetzlicher Vorgaben nur noch freiwillig bereitgestellt. Aktuell übernimmt das Land 60 Prozent der Bestattungskosten, doch in Graz wird festgelegt, dass die Stadt die Kosten für eine einfache Bestattung trägt, wenn weder Nachlass noch Angehörige diese decken können. Diese Regelung zeigt das Engagement der Stadt, auch in den schwersten Momenten des Lebens Unterstützung zu bieten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Personen Anspruch auf diese neuen Leistungen haben. Beispielsweise sind Schutzberechtigte, Asylbewerber sowie Personen ohne Aufenthaltsberechtigung in Graz von mehr als drei Monaten von diesen Regelungen ausgeschlossen. Das Sozialamt der Stadt wird die Anträge bearbeiten und die entsprechenden Entscheidungen treffen.

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Diese Initiativen zeigen, wie wichtig es für die Stadt Graz ist, den Bürgern auch in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen und gleichzeitig die entstandene Lücke durch die Abschaffung des Sozialhilfegesetzes zu schließen. Weitere Informationen und Details zu diesen Regelungen können in einem ausführlichen Bericht auf www.5min.at nachgelesen werden.

Quelle/Referenz
5min.at

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