Im Grazer Gerichtssaal sorgte ein äußerst bemerkenswerter Fall für Aufsehen. Eine 14-jährige Jugendliche saß auf der Anklagebank, und die Kontraste zwischen ihrem äußeren Erscheinungsbild und den schweren Vorwürfen waren frappierend. Das Mädchen, das mit zwei Zöpfen und einer Brille vor den Richtern erschien, hatte einen Hintergrund, der weit von der Unschuld ihrer Erscheinung entfernt war.
Die Staatsanwältin schilderte, dass die Angeklagte eine radikal-religiöse Haltung eingenommen hatte und bereits vor ihrem 14. Geburtstag den Plan gefasst hatte, in den Kampf des Islamischen Staates (IS) zu ziehen. Ein Gespräch in einem Chat offenbarte, dass sie sich mit einer Komplizin in Deutschland über einen potenziellen Anschlag am Jakominiplatz ausgetauscht hatte. Diese Freundin war mittlerweile verhaftet worden, was die österreichischen Behörden aufmerksam machte und zu einer Untersuchung des Mädchens führte.
Besorgniserregender Austausch
Während ihrer Ermittlungen stellte die Polizei fest, dass das Mädchen Kontakt zu einer Person namens „Osman“ hatte. Dieser Unbekannte gab Ratschläge und warnte sie davor, weil sie keine Kampferfahrung besaß. In einer besonders alarmierenden Wendung fragte die 14-Jährige, wo sie einen Sprengstoffgürtel besorgen könnte. Osman reagierte auf ihre Anfrage, indem er ihr eine Anleitung zum Bombenbau zuschickte, die laut einem Gerichtssachverständigen tatsächlich funktionsfähig gewesen wäre.
Im Zuge einer Hausdurchsuchung entdeckten die Ermittler ein Video, auf dem die Jugendliche in einem Niqab zu sehen war und in arabischer Sprache dem Anführer des IS die Treue schwor. Solche Enthüllungen werfen einen Schatten auf die vermeintlich harmlosen Facetten des Mädchens.
Der Anwalt der Angeklagten machte jedoch einen entscheidenden Punkt: Die meisten tollkühnen Taten seien vor ihrem 14. Geburtstag passiert, als sie noch nicht strafmündig war. Die Anklage beschränkte sich auf Geschehnisse, die nach ihrem Geburtstag im Mai stattgefunden hatten. Der Verteidiger betonte, dass das Mädchen sich während ihrer Haft verändert habe und kein weiteres strafbares Verhalten zeigen werde.
Das Geständnis und die Verteidigung
Im Verlauf des Verfahrens äußerte die 14-Jährige, dass sie sich nicht schuldig fühle, obwohl sie zugab, verschiedene Bilder und Videos heruntergeladen zu haben. Als die Richterin sie darauf ansprach, warum sie sich dann nicht schuldig fühle, hinterfragte die Angeklagte die Erheblichkeit ihrer Aktionen, indem sie anmerkte, dass diese fünf Monate zurückliegen. Die Richterin konfrontierte sie jedoch mit den schriftlichen Äußerungen, die sie gemacht hatte, und forderte eine klare Erklärung.
Der Anwalt erklärte, dass die 14-Jährige sich zurückgezogen habe, weil sie sich einsam gefühlt habe und in der virtuellen Welt auf Menschen stieß, die sie akzeptierten. Diese Verbindungen zu Unterstützern des IS leugnete die Jugendlicher nicht, gab jedoch zu verstehen, dass sie nach wahrer Freundschaft suchte.
Die Geschehnisse um diese 14-Jährige werfen bedeutende Fragen hinsichtlich der Radikalisierung junger Menschen in digitalen sozialen Netzwerken auf und veranlassen die Gesellschaft, über die Gefahren solcher Kontakte nachzudenken. Die gesamte Situation ist ein weiterer Warnschuss und hebt die Wichtigkeit präventiver Maßnahmen und Aufklärung in Schulen und Familien hervor.
Die genauen Auswirkungen der Entscheidung im Gerichtsverfahren und die zukünftigen Schritte der Angeklagten bleiben abzuwarten, wie die aktuelle Berichterstattung von www.news.at darstellt.