Graz

Flugchaos für Grazer Familie: Ansprüche und Rechte bei Verspätungen

Grazer Familie wartet vergeblich auf ihren Flug aus Mailand, der wegen angeblichen „schlechten Wetters“ gestrichen wurde – doch alle anderen Flüge starteten wie gewohnt!

Im Sommer 2023 plante eine Familie aus Graz eine erlebnisreiche Kreuzfahrt im Mittelmeer und buchte dafür eine Flugreise von Graz nach Genua. Am 3. August jedoch, als die Familie auf ihren Rückflug nach Graz wartete, wurde ihr Geduld auf eine harte Probe gestellt. Der Flug, der ursprünglich am Nachmittag in Mailand starten sollte, wurde drei Mal verschoben, bevor das Boarding kurz vor dem geplanten Abflug abgebrochen wurde. Bettina Schrittwieser, die Konsumentenschutz-Chefin der Arbeiterkammer Steiermark, erzählt von den Schwierigkeiten, die die Familie am Flughafen erleben musste.

Nach dem Abbruch wurden den Passagieren keine konkreten Gründe genannt, was die Ungewissheit nur verstärkte. Schließlich fand die Familie heraus, dass sie über Nacht in einem Hotel untergebracht werden würde und einen Shuttle-Service zur Verfügung gestellt bekam – jedoch erst für den folgenden Tag. Der Rückflug nach Graz landete am 4. August mit einer entspannten, aber frustrierend langen Verspätung von 16 Stunden. Solche Situationen sind für viele Reisende zur traurigen Normalität geworden.

Verpflichtungen und Rechte der Verbraucher

Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden steht den Passagieren laut der EU-Fluggastrechteverordnung ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu. Bettina Schrittwieser erläutert, dass in diesem Fall eine Auszahlung von 250 Euro pro Person vorgeschrieben ist, solange keine außergewöhnlichen Umstände, wie etwa extreme Wetterbedingungen, vorliegen. Bei einer Fluglinie kann es zu Verzögerungen kommen, etwa wenn diese ihren vorgegebenen Slot nicht einhalten kann. In solchen Fällen sind die Airlines verpflichtet, die Entschädigungszahlung zu leisten.

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Allerdings stellten die Grazer fest, dass die Fluggesellschaft angab, der Flug sei aufgrund von schlechten Wetterbedingungen in Mailand nicht möglich gewesen. Dies schien der Familie merkwürdig, da der Himmel über Mailand zu diesem Zeitpunkt klar war und nur ihr Flug gestrichen wurde, während andere Flüge ohne Probleme abflogen. Diese Muster wiederholen sich regelmäßig und werden von der Arbeiterkammer beobachtet, die jede Woche zahlreiche Beschwerden zu Flugverspätungen und -ausfällen erhält.

Die Rolle der Arbeiterkammer

Schrittwieser berichtet, dass die Arbeiterkammer häufig bei Beschwerden gegen Fluggesellschaften, insbesondere gegen die Austrian Airlines (AUA), tätig wird. Oft antworten die Fluggesellschaften nicht auf das erste Schreiben der AK, und erst nach wiederholten Mahnungen reagieren sie. In vielen Fällen haben es die Juristen der AK bereits mit mehr als 40 Gerichtsverfahren seit 2021 zu tun gehabt, von denen über 95 Prozent zugunsten der Verbraucher entschieden wurden.

Der Klärungsprozess kann langwierig sein, besonders wenn Fluggesellschaften trotz rechtskräftiger Urteile die Zahlung verweigern. Die AK sieht sich oft gezwungen, solche Fälle zum Exekutionsgericht zu bringen, um die Ansprüche der Reisenden durchzusetzen. Interessanterweise haben die erlangten Urteile eine ausgezeichnete Erfolgsquote, auch wenn die Durchsetzung der Zahlungen manchmal mehrere Jahre in Anspruch nimmt.

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Da sich in der Luftfahrtbranche immer wieder ähnliche Vorfälle wiederholen, fordert die AK Reisende auf, aktiv ihre Ausgleichszahlungen einzufordern. Schrittwieser empfiehlt, sobald eine Verspätung oder ein Ausfall festgestellt wird, direkt auf der Website der Fluggesellschaft zu fordern, was den Passagieren zusteht. Dies sollte schnell geschehen, um möglichst schnell mit der Bearbeitung des Antrags zu beginnen, da betroffene Reisende mit einer Wartezeit von bis zu vier Wochen rechnen müssen.

Die Wirtschaftskammer Österreich allerdings äußert sich skeptisch zu den von der AK gemachten Vorwürfen. Sie bezeichnet die gesetzlich festgelegte Frist von einer Woche für die Auszahlung als unrealistisch und erklärt, dass die Fluglinien oft datenabhängig prüfen müssen, ob die Ansprüche tatsächlich gemäß den Kriterien der Fluggastrechteverordnung validiert werden können. Dennoch betont die Kammer, dass in der Regel für beide Seiten zufriedenstellende Lösungen gefunden werden.

Im Fall der Grazer Familie gab es bis zur Erstellung dieses Berichts noch keine Antwort von der Fluggesellschaft, während die Arbeiterkammer ihren Interventionseinsatz fortsetzt. Die Reaktion der Airline bleibt abzuwarten, während die Familie auf die Erstattung ihrer Ansprüche wartet. Solche Geschichten verdeutlichen die Ungewissheit und das Frustrationspotenzial, das Reisende bei Flugreisen begleiten kann. Trotz aller rechtlichen Rahmenbedingungen bleibt die Erfahrung oft unpersönlich und verwirrend für die betroffenen Passagiere.

Quelle/Referenz
help.orf.at

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