Die Sicherheitsbehörden in Österreich stehen vor einer Herausforderung. In den letzten Tagen wurden mehrere Bahnhöfe und der Flughafen Wien mit Bombendrohungen konfrontiert, was zu umfassenden Evakuierungsmaßnahmen führte. Die Ermittlungen, die nun durchgeführt werden, erfolgen in Zusammenarbeit zwischen mehreren Landesämtern für Staatsschutz und der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst. Dabei sind die rechtlichen Grundlagen angesiedelt im Bereich gefährlicher Drohung und Landzwang.
Am Mittwochabend gab es eine Drohung, die den Flughafen Wien betraf, gesendet über ein Kontaktformular. Laut Polizeisprecher Johann Baumschlager war die Nachricht „sehr vage“ und bot kaum nützliche Informationen. Obwohl keine konkrete Gefahr bestanden habe, blieb die Anzeige nicht ohne Folgen. Kriminalisten arbeiten aktiv daran, den Absender zu identifizieren. „Wir gehen aber nicht davon aus, dass von dem Absender tatsächlich eine Bedrohung ausgeht“, fügte Baumschlager hinzu.
Evakuierungen und Suchaktionen
In den letzten Tagen kam es zu mehreren Evakuierungen. So wurde der Grazer Hauptbahnhof am Montagabend vorsorglich geräumt, nachdem eine Drohung per E-Mail eingegangen war. Die Polizei führte eine umfassende Durchsuchung durch, fand jedoch keine verdächtigen Gegenstände, und der Bahnverkehr konnte schnell wieder aufgenommen werden.
Am Dienstag folgte dann der Linzer Hauptbahnhof, der ebenfalls wegen einer Bombendrohung geräumt wurde. Auch hier stellte sich heraus, dass keine Bedrohung vorlag, und nach wenigen Stunden konnte Entwarnung gegeben werden.
Der Mittwoch war besonders ereignisreich: Nach einer Drohung am späten Nachmittag mussten die Sicherheitskräfte im Hauptbahnhof Salzburg eingreifen. Der Zugverkehr wurde eingestellt, und die Polizei durchsuchte das Areal gründlich, bevor die Sperre nach rund zweieinhalb Stunden aufgehoben wurde. Am selben Abend erreichte eine Drohung auch den Klagenfurter Hauptbahnhof, die um 21:00 Uhr einging. Auch hier fand die Polizei nichts Verdächtiges und der Bahnhof wurde gegen 22:35 Uhr wieder freigegeben.
Handlung und Konsequenzen
Die Landespolizeidirektion Niederösterreich hat klargestellt, dass solche Drohungen keinesfalls als Kavaliersdelikt betrachtet werden können. Die Täter müssen bei Ermittlung mit Anklagen wegen gefährlicher Drohung rechnen, wofür bis zu einem Jahr Haft verhängt werden kann, oder wegen Landzwangs, der eine Strafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann. Dies unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der die Behörden solchen Vorfällen begegnen.
Die Hintergründe dieser Drohungen bleiben bislang unklar. Die steirische Polizei konnte am Donnerstag keine neuen Erkenntnisse zur Bombendrohung im Graz vorweisen. Ob die verschiedenen Drohungen miteinander in Verbindung stehen, ist noch ungewiss. Polizeisprecher Baumschlager betont, dass ein Zusammenhang mit den Bombendrohungen gegen andere Bahnhöfe „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ ausgeschlossen werden könne.
Insgesamt zeigt sich, dass die Sicherheitsbehörden in diesen Ausnahmesituationen konsequent handeln. Die raschen Evakuierungen und intensiven Suchaktionen reflektieren die Priorität, die auf den Schutz der Bürger gelegt wird. Trotz der Stressfaktoren, die solche Alarmierungen mit sich bringen, konnten alle betroffenen Bahnhöfe und der Flughafen Wien ohne nennenswerte Vorfälle wieder freigegeben werden. Die Bevölkerung wird angehalten, bei verdächtigen Meldungen umgehend die Behörden zu informieren.
Einige Details sind zudem noch spärlich. Die Identität des Absenders der Drohungen bleibt vorerst unklar. Die verschiedenen Vorfälle sind Gegenstand intensiver Ermittlungen, und die Sicherheitsbehörden setzen alles daran, der Sache auf den Grund zu gehen. Mehr Informationen und aktuelle Entwicklungen zum Thema finden sich in einem Artikel auf www.news.at.