Graz

Die Schatten der Rache: Prozess gegen 15-Jährige wegen versuchten Mordes

"15-jährige Klingen-Kriegerin sticht aus Rache in den Rücken ihrer Peinigerin – ein turbulenter Prozess, der die dunkle Seite der Jugend aufdeckt!"

Ein ungewöhnlicher Prozess, der sowohl Gewalt als auch Tragik vereint, wurde am Donnerstag in Graz verhandelt. Die Angeklagte, ein damals 14-jähriges Mädchen, steht im Verdacht, einen Mordversuch begangen zu haben. Besonders auffällig ist, dass aufgrund des Alters der Angeklagten keine Geschworenen, sondern Schöffen an der Verhandlung teilnehmen.

Der Vorfall, der seit Februar dieses Jahres aufgerollt wird, hat seinen Ursprung in einem gewaltsamen Übergriff auf die Angeklagte. In einem idyllischen Moment, der schnell in einen Albtraum umschlug, wurde die 15-Jährige von mehreren Mädchen in ein Haus gelockt. Dort wurde sie mit Fußtritten und Schlägen, sogar mit einer Eisenstange, attackiert. Dies geschah offenbar als „Racheaktion“, nachdem ihre Angreiferin gelacht hatte, während der Bruder eines der Mädchen wegen eines Drogencocktails wiederbelebt wurde.

Rache und Eskalation

Die Angeklagte wollte sich vier Monate später für die erlittene Gewalt revanchieren. Sie behielt ein Messer bei sich und stellte eines der Mädchen zur Rede, um eine Entschuldigung zu fordern. Als diese sich weigerte, kam es zu einer Eskalation. Nach einem kurzen Nachsetzen stach die 15-Jährige der anderen in den unteren Rücken. Eigentlich hatte sie beabsichtigt, diese in das Gesäß zu treffen. Doch durch die Bewegung versetzte sie den Stich an eine andere Stelle.

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Es stellte sich heraus, dass bei den Ermittlungen die 13-jährige Schwester der Angeklagten zugab, die Tat gestanden zu haben, was die Verteidigung als mögliches Indiz für eine geplante Aktion zur Last gelegt wurde. Ein weiteres belastendes Element waren handschriftliche Notizen, die in der Zelle der 15-Jährigen entdeckt wurden. Darin fand der Verteidiger Beleidigungen gegen unterschiedliche Personen, nannte die Aufzeichnungen jedoch eher einen „Abfalleimer“, in den man seine Gedanken ungefiltert hineinwerfen kann.

Die Vorwürfe bezüglich der Racheakte seien nicht ohne Folgen geblieben. Der Anwalt der Angeklagten berichtete von einer posttraumatischen Störung, unter der seine Mandantin nun leidet, was sich durch Flashbacks und Schlafstörungen äußert. Dennoch betonte ein Sachverständiger, dass ihre Zurechnungsfähigkeit gegeben, wenn auch teilweise eingeschränkt sei.

Der öffentliche Ausschluss während der Einvernahme unterstrich die Sensibilität des Falls. Der Anwalt forderte eine gründliche Auseinandersetzung mit der Aggressivität, die in der Gesellschaft herrscht und appellierte an die Politik, die Situation nicht weiter zu ignorieren. Die Verhandlung wurde von einem Aufschrei begleitet, der zeigen sollte, dass diese Art von Komplikationen nicht zur Normalität werden sollte. Daraufhin wurde ein Urteil für den Donnerstagnachmittag erwartet. Für Details zu diesem Vorfall sind unter anderem die Berichterstattung auf kurier.at relevant.

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Quelle/Referenz
kurier.at

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