In Graz sorgt ein alter Fall für Aufregung, der seit 19 Jahren auf seine Aufklärung wartet. Ein 54-jähriger Mann steht vor Gericht, weil er angeblich 2005 in einem Wettcafé einen anderen Mann ums Leben gebracht haben soll. Der Vorwurf lautet, er habe sein Opfer mit einem Messer ins Herz gestochen, nachdem es zu einem Streit über Geld gekommen war. Unglaublich daran ist, dass der Beschuldigte nach der Tat Österreich verließ und erst 2023 zurückgebracht wurde.
Die Verteidigerin des Angeklagten brachte gleich zu Beginn des Prozesses zur Sprache, dass es an klaren Beweisen fehle und der gesamte Fall auf wackligen Füßen stehe. Auf der anderen Seite schilderte die Staatsanwältin, dass das zugrunde liegende Problem ein Diebstahl von Geld war, den das Opfer dem Beschuldigten vorwarf. Dies führte schließlich zu einem Treffen in einer Wohnung, wo der Streit eskalierte. Zwei Zeugen berichteten darüber, wie es zur tödlichen Auseinandersetzung kam, jedoch variieren die beiden Aussagen erheblich.
Die Konflikte der Zeugen
Die Staatsanwaltschaft präsentierte einen komplexen Sachverhalt: Der Angeklagte, bekannt unter dem Spitznamen „Dito“, soll nach einem Streit mit dem späteren Opfer im Hof der Wohnung einen entscheidenden Stich ins Herz gesetzt haben. Durch einen Zeugenbericht erhielten die Ankläger zusätzliche Nahrung für ihre Thesen, nachdem dieser sagte, dass das Opfer noch gerufen habe, wer ihn erstochen habe, bevor es starb.
Die Verteidigung hingegen argumentierte vehement, dass ihr Mandant in der Wohnung unter Druck gesetzt wurde. Man fragte sich, warum der 54-Jährige draußen einen Tötungsversuch unternommen haben sollte, wenn er Waffen in der Wohnung hätte haben können. Auch wenn ein blutiges Messer in der Wohnung gefunden wurde, war der Verteidiger überzeugt, dass ihr Klient nicht der Täter sein konnte. „Ich habe nie ein Messer in der Hand gehalten“, beteuerte der Angeklagte während des Verfahrens.
Ein interessanter Aspekt des Verfahrens war das widersprüchliche Zeugnis des ersten Zeugen, der angab, das Opfer habe am Boden gekniet, während ein anderer Teil seiner Aussage die unmittelbare Anwesenheit des Angeklagten während des Angriffs betonte. Dies führte zu Nachfragen der Richterin, die die Glaubwürdigkeit des Zeugen infrage stellte. Angst vor dem Angeklagten wurde als Grund für die Unstimmigkeiten in dessen Zeugenaussagen eingeräumt, zudem leidet der Zeuge an einer „posttraumatischen Belastungsstörung“, die seine Erinnerungen beeinträchtigen könnte.
Der Prozess wirft viele Fragen auf, und das Geschworenengericht wird in den kommenden Stunden ein Urteil fällen. Die Komplexität des Falles und die wechselnden Aussagen der Zeugen machen es schwierig, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Wie der Fall ausgeht, bleibt abzuwarten, und die große öffentliche Aufmerksamkeit, die er erregt, könnte zu einer Neubesinnung über die rechtlichen Rahmenbedingungen in solchen alten Kriminalfällen führen. Weitere Informationen dazu sind auf www.oe24.at zu finden.