Amoklauf in Graz: Schüsse am BORG erschüttern Eltern und Kinder!

Dreierschützengasse, 8010 Graz, Österreich - Am Dienstag, den 11. Juni 2025, ereignete sich ein tragischer Amoklauf am BORG Dreierschützengasse in Graz. Bei diesem Vorfall fielen mehrere Schüsse, was zu schwersten Verletzungen und zahlreichen Todesfällen führte. Besonders betroffen waren die Eltern von Schülern der betroffenen Schule, die in großer Sorge um das Wohlergehen ihrer Kinder waren. Ein herzzerreißender Moment ereignete sich, als ein Mädchen ihre Mutter anrief und verzweifelt um Hilfe bat.
Christian Stani, der Sänger der Band „Alle Achtung“, sprach ebenfalls über den Vorfall. Er berichtete, dass sein eigener Sohn fast an der BORG Schule eingeschrieben gewesen wäre, sich jedoch für eine andere Schule entschieden hatte. Stani wohnt nur etwa einen Kilometer vom Tatort entfernt und äußerte sein Mitgefühl für die betroffenen Familien. Gleichzeitig zeigte er sich erleichtert, dass er seinen Sohn sicher abholen konnte und hinterfragte den Hass, der zu solch gewaltsamen Taten führt. 5min.at berichtet von der allgemeinen Erleichterung unter den Eltern, die ihre Kinder unversehrt wieder in die Arme schließen konnten.
Rechte der Opfer und Angehörigen
Nach dem Amoklauf hat der Weiße Ring, eine Organisation zur Unterstützung von Verbrechensopfern, darauf hingewiesen, dass sowohl Verletzte als auch nahe Angehörige von getöteten oder lebensgefährlich verletzten Personen Ansprüche nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) haben. Demnach gelten nahe Angehörige als „Schockgeschädigte“ und sind anerkannte „unmittelbar Geschädigte“. Zu diesen Angehörigen zählen die Kernfamilie, Lebensgefährten sowie enge Freunde und Geschwister mit intensiver Gefühlsgemeinschaft. Auch Stiefeltern können darin einbezogen werden, sofern eine gelebte Kernfamilienbeziehung besteht. Kurier hebt hervor, dass insbesondere wichtige Leistungen wie die Kostenübernahme für Psychotherapie und Schmerzengeld bei schweren psychischen Beeinträchtigungen gefordert werden können.
Für Angehörige von getöteten Opfern liegt ein Anspruch auf Ersatz der Bestattungskosten vor, während verletzte Betroffene direkt Ansprüche nach dem VOG haben. Die Höhe dieser Ansprüche ist abhängig vom Grad der Verletzung. Zu den entscheidenden Leistungen zählen Schmerzengeld und Therapiekosten. Der Weiße Ring bietet zudem Unterstützung bei der Antragstellung nach dem VOG sowie Entlastungsgespräche und psychotherapeutische Hilfe an. sn.at betont, dass alle Hilfeleistungen beim Sozialministeriumservice beantragt werden müssen, um den Betroffenen und ihren Angehörigen bestmöglich unter die Arme zu greifen.
Dieser Amoklauf hat der Stadt Graz und dem Land Österreich großes Leid gebracht, und die Sorge um die Sicherheit an Schulen wird jetzt mehr denn je diskutiert. Zurück bleibt die Frage, wie solche Tragödien in Zukunft verhindert werden können.
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Ort | Dreierschützengasse, 8010 Graz, Österreich |
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