In der Steiermark können Haushalte ab Montag, dem 7. Oktober, einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro beantragen. Diese finanzielle Unterstützung richtet sich insbesondere an sozial schwache Bürgerinnen und Bürger, die unter den steigenden Heizkosten leiden. Ein bemerkenswerter Fortschritt in diesem Jahr ist die Einführung eines Online-Antrags, der allen Regionen außerhalb von Graz zur Verfügung steht. Dies könnte den Zugriff auf Unterstützung für viele erleichtern, die möglicherweise nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen.
Die Ansprüche auf diese Unterstützung sind klar definiert. So beträgt die Einkommensobergrenze für einen Ein-Personen-Haushalt 1.572 Euro netto, während sie für Haushaltsgemeinschaften bei 2.358 Euro liegt. Zusätzlich gibt es eine Ergänzung von 472 Euro für jedes Kind im Haushalt, das Familienbeihilfe bezieht. Diese Anpassungen sind entscheidend, da sie sicherstellen, dass diejenigen, die am stärksten auf Unterstützung angewiesen sind, auch tatsächlich Hilfe erhalten können. In der Endphase der Heizperiode 2023/2024 wurden bereits 18.865 Anträge auf diesen Zuschuss bearbeitet, und insgesamt wurden 6,41 Millionen Euro ausgezahlt.
Wichtige Informationen zum Antrag
Wer sich für den Heizkostenzuschuss interessiert, hat bis zum 28. Februar 2025 Zeit, seinen Antrag zu stellen. Die Anträge können im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde, in Stadtämtern sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz eingegeben werden. Die Online-Bewerbung wird über die Webseite des Sozialservices des Landes ermöglicht, jedoch nur für alle, die nicht in Graz wohnen.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, auch in den kommenden Heizperioden umfassende Unterstützung anzubieten, um den Herausforderungen steigender Wohn- und Heizkosten entgegenzuwirken. Landeshauptmann Christopher Drexler betont die Bedeutung dieser Hilfen, besonders in Krisenzeiten. „Die Teuerungen der letzten Jahre haben die Steiermark stark belastet. Der Heizkostenzuschuss ist eine signifikante Entlastung.” Soziallandesrätin Doris Kampus fügt hinzu, dass gerade in Zeiten hoher Wohnkosten die Unterstützung besonders wichtig sei.
Für weitere Informationen oder bei Fragen steht das Sozialservice des Landes Steiermark unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung. Sämtliche Details zur Antragstellung und zu den Voraussetzungen sind ebenfalls auf der Webseite des Sozialservices des Landes zu finden. Dies stellt sicher, dass alle interessierten Haushalte gut informiert sind und von der angebotenen Unterstützung profitieren können.
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