Steiermark

Einfache Anmeldung für anzeigepflichtige Zusammenkünfte mit 11-50 Personen in Graz

In einem Artikel von www.kommunikation.steiermark.at ist zu lesen, dass die steirischen Bezirkshauptmannschaften und das Magistrat Graz ab sofort ein neues Bürgerservice anbieten. Es handelt sich um ein elektronisches Anmeldeformular, mit dem anzeigepflichtige Zusammenkünfte gemäß § 13 Absatz 3 der Covid-19-Öffnungsverordnung gemeldet werden können. Diese Zusammenkünfte dürfen zwischen elf und 50 Personen umfassen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

Das elektronische Anmeldeformular stellt einen einfachen Weg dar, um die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde über solche Veranstaltungen zu informieren. Es ermöglicht den Veranstaltern, den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr der Teilnehmer zu überprüfen. Diese geringe epidemiologische Gefahr bedeutet, dass die teilnehmenden Personen entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Die Teilnehmer müssen diesen Nachweis während der gesamten Dauer der Veranstaltung bereithalten.

Bei Zusammenkünften zwischen elf und 50 Personen gelten außerdem weitere Vorgaben. So ist die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken untersagt. Ein Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, muss eingehalten werden. Sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu minimieren und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Für Veranstaltungen, an denen mehr als 50 Personen teilnehmen, ist weiterhin eine Bewilligung durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft erforderlich. Diese zusätzliche Genehmigung sorgt für eine verstärkte Kontrolle und Überwachung von größeren Zusammenkünften.

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Das elektronische Anmeldeformular sowie das entsprechende Formular zur Beantragung einer Bewilligung für Veranstaltungen mit über 50 Personen können online abgerufen werden. Die Links zu den Formularen finden sich in dem Artikel von www.kommunikation.steiermark.at.

Es ist wichtig, dass sich Veranstalter und Teilnehmer an die geltenden Vorgaben und Maßnahmen halten, um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Indem Zusammenkünfte angemessen angemeldet und durchgeführt werden, können potenzielle Infektionsketten unterbrochen und das Infektionsgeschehen kontrolliert werden. Die Bereitstellung des elektronischen Anmeldeformulars ist ein weiterer Schritt zur effektiven Bekämpfung der Covid-19-Pandemie in der Steiermark.

Zusätzliche Informationen vor April 2023:
Vor April 2023 wurde das elektronische Anmeldeformular bereits in mehreren steirischen Bezirkshauptmannschaften erfolgreich genutzt. Die Erfahrungen mit dem System zeigten, dass es eine effiziente und benutzerfreundliche Lösung zur Meldung von Zusammenkünften darstellt. Die Online-Plattform ermöglicht es den Veranstaltern, Zeit zu sparen und gleichzeitig einen guten Überblick über die angemeldeten Veranstaltungen und die Teilnehmerzahl zu erhalten. Die Einführung des elektronischen Anmeldeformulars hat daher dazu beigetragen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Informationsfluss zwischen den Veranstaltern und den Gesundheitsbehörden zu verbessern. Auch nach April 2023 bleibt das elektronische Anmeldeformular eine wichtige Ressource für die effektive Kontrolle und Überwachung von Zusammenkünften in der Steiermark.

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