In einem bemerkenswerten Vorfall am Griesplatz wurde ein 29-jähriger Mann, der mit einem E-Scooter unterwegs war, von der Polizei gestoppt. Der E-Scooter, der aufgrund seiner Leistung als Motorfahrrad klassifiziert ist, war im Juni 2024 als gestohlen gemeldet worden. Gegen 10.00 Uhr versuchte die Polizei, den Mann für eine Kontrolle anzuhalten. Dieser reagierte jedoch mit einer wilden Flucht. Nachdem es zu einer kurzen Verfolgungsfahrt kam, konnte er schließlich gestoppt werden. Er konnte weder einen gültigen Führerschein noch eine Versicherung für das Fahrzeug vorweisen und sieht sich nun mit Anzeigen wegen Fahrens ohne Berechtigung sowie einem weiteren Vorwurf des Diebstahls konfrontiert. Das gestohlene Fahrzeug wurde dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben, berichtete ORF Steiermark.
Strenge Regeln für E-Scooter-Fahrer
Die Situation ist nicht nur ein Einzelfall, sondern weist auf die umfassenden Regeln hin, die für die Nutzung von E-Scootern in Deutschland gelten. Laut einem Bericht von Juraforum müssen E-Scooter-Fahrer viele Bestimmungen beachten, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Beispielsweise dürfen E-Scooter-Fahrer auf Radwegen fahren, müssen jedoch Rücksicht auf Radfahrer nehmen und Fußgängern auf gemeinsamen Wegen Vorrang gewähren. Zudem müssen E-Scooter innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße fahren, wenn kein Radweg zur Verfügung steht.
Ein besonderer Aspekt der E-Scooter-Nutzung ist die Promillegrenze, die wie bei Autofahrern bei 0,5 Promille liegt. Diese Regelung macht deutlich, dass auch hier die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer oberste Priorität hat. Bei höheren Promillewerten drohen empfindliche Strafen, einschließlich Bußgeldern und Punkten im Verkehrszentralregister. Wichtig ist zudem, dass nur eine Person auf einem E-Scooter fahren darf und diese nicht in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen fahren dürfen – außer es wird ausdrücklich erlaubt.