Steiermark

COVID-19-Schutzimpfung wird zum entscheidenden Faktor bei Neueinstellungen im Landesdienst und nahegelegenen Einrichtungen

Die Steiermärkische Landesregierung hat beschlossen, dass vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen bei Neueinstellungen in den Landesdienst und landesnahen Einrichtungen bevorzugt werden sollen. Diese Regelung tritt ab August in Kraft und gilt sowohl für die Landesverwaltung als auch für Sozial- und Behinderteneinrichtungen, die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) und Bildungseinrichtungen.

Laut Personallandesrat Christopher Drexler sei es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Parteien, die mit den Bediensteten des Landes in Kontakt kommen, bestmöglich vor einer Ansteckung mit COVID-19 geschützt werden. Die Landesverwaltung müsse zu jeder Zeit voll funktionsfähig sein und gerade in Krisenzeiten seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverzichtbar. Daher solle jedes Risiko einer Infektionskranheit minimiert werden.

Auch Soziallandesrätin Doris Kampus betonte die Bedeutung der Impfung im Sozialbereich. Solidarität und Schutz spielten eine wichtige Rolle, vor allem in sensiblen Bereichen wie dem Kompetenzzentrum für berufliche Inklusion, dem Heilpädagogischen Zentrum und dem Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung. Zudem appellierte sie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialbereich, sich impfen zu lassen.

Für Neueinstellungen in der KAGes und im Bereich Bildung gelten ebenfalls die gleichen Regelungen wie für den Landesdienst. Landeslehrerinnen und Landeslehrer sind Landesbedienstete und unterliegen daher denselben Vorschriften.

https://fleischundco.at/

Es wurde klargestellt, dass Bewerberinnen und Bewerber, die nicht geimpft sind, im Auswahlprozess nicht benachteiligt werden, wenn die Impfung innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nachgeholt wird. Personen, denen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird, werden ebenfalls nicht benachteiligt und wie geimpfte Personen behandelt.

Die Vorgangsweise basiert auf einer gesundheitsfachlichen Stellungnahme der Medizinischen Universität Graz. Studien zeigen, dass die COVID-19-Schutzimpfung nicht nur die geimpfte Person schützt, sondern auch diejenigen, mit denen sie in Kontakt kommt. Die Impfung reduziert die ansteckungsfähige Virusausscheidung um 80 bis 90 Prozent im Vergleich zu Ungeimpften. Eine erhöhte Impfrate in den genannten Bereichen soll zur Gruppenimmunität beitragen und vor allem diejenigen schützen, die nicht geimpft werden können.

Die Entscheidung der Landesregierung wurde von Gesundheitsexperten begrüßt. Robert Krause von der Medizinischen Universität Graz betonte den Schutz der Patientinnen und Patienten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bewerberinnen und Bewerber selbst. Bernhard Haas von der KAGes hob das Ziel einer hohen Durchimpfungsrate hervor, um vulnerable Gruppen zu schützen. Auch Gerhard Stark, ärztlicher Direktor für die Ordensprovinz, betonte die Verantwortung, sich um diejenigen zu kümmern, die auf Betreuung angewiesen sind, und die wertvolle Impfung zu nutzen.

Die Steiermärkische Landesregierung appelliert an die steirischen Städte und Gemeinden sowie an private Träger von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, ähnliche Regelungen für Neueinstellungen zu treffen, wie es das Land Steiermark für die Landesverwaltung vorsieht.

Die steirische Gesundheits- und Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß betonte, dass alle Anstrengungen unternommen werden sollten, um so viele Menschen wie möglich zu impfen. Die Impfung diene dem Selbstschutz, aber auch der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Insbesondere in Schulen und im Gesundheitsbereich sei eine vollständige Corona-Schutzimpfung sinnvoll und wirksam.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"