In Österreich gibt es derzeit hitzige Diskussionen über die Verleihung der Staatsbürgerschaft, insbesondere im Hinblick auf die Sprachkenntnisse der Antragsteller. Bürgermeister Klaus Schneeberger äußerte sich dazu und erklärte, dass er aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen oft daran gehindert sei, die Staatsbürgerschaft zu verweigern, wenn die Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind. Bei einer anstehenden Gemeinderatswahl am 26. Januar 2025 wird er erneut als Spitzenkandidat für die Volkspartei antreten. Er fordert klare Regelungen und Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Staatsbürgerschaft nur an vollständig integrierte Personen verliehen wird, da die Kenntnis der deutschen Sprache das Minimum sei. Dies wurde besonders deutlich durch den Widerruf der Staatsbürgerschaft eines Ukrainers, der bei der Verleihung im Oktober die Bundeshymne nicht mitsang. Der Vorfall wurde von der niederösterreichischen Landesregierung beschlossenen und sowohl die FPÖ als auch die ÖVP stellen sich hinter diese Entscheidung, wie wiener-neustadt.at berichtete.
Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland
Parallele Entwicklungen zeigen, dass auch in Deutschland erhebliche Veränderungen bei den Einbürgerungsvoraussetzungen bevorstehen. Ab dem 27. Juni 2024 wird die sogenannte Optionspflicht abgeschafft. Das bedeutet, dass ausländische Personen sich nicht mehr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Ein Einbürgerungsanspruch wird zudem nur für Personen bestehen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Ehemalige Staatsangehörige, die diese Bedingung nicht mehr erfüllen, haben keinen Anspruch auf Erleichterungen im Einbürgerungsverfahren. Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz sieht für diese Personen keine Sonderbehandlungen vor und sie unterliegen den allgemeinen Regeln, wie das auswaertiges-amt.de deutlich macht.