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Staatsbürgerschaft für Ukrainer verweigert: Hymne bleibt Pflicht!

Ein Vorfall bei der Staatsbürgerschaftsverleihung in Baden, Niederösterreich, sorgt für heftige Diskussionen. Am 15. Oktober 2024 weigerte sich ein Ukrainer, während der Zeremonie die rote, weiße und rote Bundeshymne zu singen. Dies führte zu einem einstimmigen Beschluss der niederösterreichischen Landesregierung, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu widerrufen. Landesrat Christoph Luisser (FPÖ) erklärte, dass das gemeinsame Singen der Hymne und das Sichtbare Präsenz der Flaggen der Republik Österreich und des jeweiliges Bundeslandes gesetzlich notwendig sind. „Das ist kein Muss. Wer sich ganz offensichtlich gegen Österreich ausspricht, hat es einfach nicht verstanden“, so Luisser.

Reaktionen der politischen Verantwortlichen

Die Entscheidung fand auch Rückhalt bei Landesvize Udo Landbauer, der betonte, dass die Staatsbürgerschaft eine Auszeichnung sei, die Respekt und Wertschätzung voraussetze. „Wer sich weigert, sich mit Österreich zu identifizieren, zeigt nur, dass er gar nicht gewillt ist, die Grundprinzipien unserer Heimat anzunehmen“, stellte er klar. Diese Haltung wird von der FPÖ stark unterstützt; sie verweist auf § 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes, der eine feierliche Rahmenbedingungen für die Einbürgerung fordert, einschließlich des gemeinsamen Absingens der Bundeshymne. „Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen“, fügte Landbauer hinzu, um die Entschlossenheit der Landesregierung zu unterstreichen, die Integrität und die Werte der österreichischen Staatsbürgerschaft zu wahren, wie heute.at und nachrichten.at berichten. Diese Ereignisse werfen ein Licht auf die strengen Anforderungen an die Integration für potenzielle Staatsbürger.

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BH Baden
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BH Baden, 2500 Baden, Österreich
Beste Referenz
heute.at
Weitere Quellen
nachrichten.at

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