Österreich

SPÖ und FPÖ halten Untersuchungsgegenstand für verfassungswidrig – Entscheidungen des Höchstgerichts werden erwartet

Der Untersuchungsausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ steht vor einer möglichen Verfassungsprüfung. SPÖ und FPÖ haben den von der ÖVP initiierten Ausschuss vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten. Sie halten den Untersuchungsgegenstand für verfassungswidrig, da dieser nach ihrer Meinung zu weit gefasst ist. Der Untersuchungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 11. Jänner 2007 bis 7. Jänner 2020, während die gesetzlichen Vorgaben hingegen nur einen „bestimmten, abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ erlauben. Die Verfassungsrichter werden nun über die Zulässigkeit der ergänzenden Beweisanforderungen und die Verfassungskonformität des Untersuchungsgegenstandes entscheiden. Die Entscheidung wird in der ersten Märzwoche erwartet.

Die SPÖ und FPÖ erhielten Unterstützung vom Justizministerium, das die Aktenlieferung der ÖVP als „verfassungsrechtlich problematisch“ ansah und auf eine Entscheidung des VfGH wartet. Das Justizressort betont jedoch, dass es sich nur auf die Aktenlieferung bezieht und nicht auf den Untersuchungsgegenstand selbst.

Die Befangenheitsfrage einiger Richter des VfGH steht auch im Raum. Aufgrund ihrer beruflichen Vergangenheit und ihrer Tätigkeiten neben ihrer Funktion am Höchstgericht könnten einige Richter mit dem Untersuchungsgegenstand in Berührung gekommen sein. Insbesondere die Postenbesetzungen von Regierungsparteien sollen im Rahmen des Untersuchungsausschusses überprüft werden. Vier der 14 Mitglieder und zwei der sechs Ersatzmitglieder wurden im Untersuchungszeitraum vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Experten sind sich uneinig über die Frage, ob die Bestellungen von Höchstrichtern ebenfalls Teil des Untersuchungsgegenstandes sind. Der Verfassungsgerichtshof hingegen betont, dass diese nicht Teil des Untersuchungsgegenstandes seien und es daher keine Befangenheit geben könne.

Kurze Werbeeinblendung

Derzeit wird auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs gewartet, um zu klären, ob der Untersuchungsausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ verfassungsgemäß ist. Es bleibt spannend, wie der VfGH die Anträge von SPÖ und FPÖ bewerten wird.

Quelle/Referenz
derstandard.at

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"