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Skandal um Tierwohl: Vollspaltenboden bleibt dank Finanzierung erhalten!

Die Debatte über die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden erreichte einen neuen Höhepunkt, und die Enthüllungen sind alarmierend. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisierte, dass trotz offizieller Ankündigungen von Landwirtschaftsministerin Köstinger, Neubauten von Schweinebetrieben mit Vollspaltenboden nicht mehr gefördert zu werden, das Finanzierungssystem im Grunde unverändert bleibt. Der VGT deckte auf, dass staatliche Förderungen weiterhin nicht nur für Neubauten, sondern auch für eine vermeintlich neue Form, den „strukturierten Vollspaltenboden“, bereitgestellt werden. Dies bedeutet, dass das Steuergeld der tierschutzfreundlichen Bevölkerung weiterhin zur Unterstützung dieser umstrittenen Haltungsform genutzt wird. DDr. Martin Balluch, der Obmann des VGT, äußerte sich empört und bezeichnete diese Praxis als „bodenslose Frechheit“ und als einen „semantischen Trick“, der den Eindruck eines tierfreundlicheren Ansatzes erwecken soll, während die Realität unverändert bleibt.

In einem weiteren Entwicklungsschritt hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Übergangsfrist bis 2040 für das Verbot von Vollspaltenböden für unrechtmäßig erklärt. Das Gericht bestätigte den Antrag der burgenländischen Landesregierung und hob die entsprechende Regelung im Tierschutzgesetz, die seit 2022 Gültigkeit hatte, mit Wirkung zum 1. Juni 2025 auf. Ab diesem Datum wird das Verbot direkt wirksam, sollte keine neue Frist beschlossen werden. Diese Entscheidung stellt klar, dass die Zeit für Veränderungen gekommen ist, denn viele Konsumenten wünschen sich eine artgerechte Tierhaltung, können jedoch die höheren Preise nicht bezahlen. Die Politik steht in der Pflicht, einen Ausweg aus diesem Dilemma zu finden, denn das Scheitern der Übergangsregelungen könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Tierhaltung in Österreich haben, wie derstandard.at berichtet.

Die anhaltenden Kontroversen rund um die Schweinehaltung werfen Fragen über Transparenz und echte Reformen auf. Während gesetzliche Maßnahmen zur Förderung von tierfreundlicheren Haltungsformen erforderlich sind, bleibt abzuwarten, ob die Politik den Worten Taten folgen lässt oder ob diese Diskussionen lediglich als Vorwand dienen, um unveränderte Praktiken zu rechtfertigen. Der VGT fordert daher eine klare Ausrichtung auf Biobetriebe und artgerechte Haltungsformen, um den Ansprüchen der Verbraucher endlich gerecht zu werden, wie ots.at feststellt.

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Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
derstandard.at

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