Ein erschütternder Fall von Lohndiebstahl hat in Ried für Aufsehen gesorgt! Ein Ehepaar, das vier Monate in einem Lokal beschäftigt war – die Frau als Servicekraft und der Mann als Küchenhilfe – wurde nie vollständig entlohnt. Stattdessen erhielten sie einen Teil ihres Gehaltes bar und den Rest per Überweisung. Nachdem das Dienstverhältnis einvernehmlich beendet wurde, wandten sich die Betroffenen an die Arbeiterkammer (AK), um ihre ausstehenden Ansprüche einzufordern, wie heute.at berichtete.
Rechtliche Schritte führen zum Erfolg
Die AK-Experten stellten fest, dass das Paar neben ihren Löhnen auch Anspruch auf Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistungen und Überstundenvergütungen hatte. Trotz schriftlicher Interventionen ignorierte der Wirt die Anliegen der beiden. Daraufhin brachte die Kammer den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht. Die Entscheidung war eindeutig: Der Mann erhielt nahezu 7.600 Euro nachgezahlt, während die Frau knapp 5.800 Euro erhielt. AK-Präsident Andreas Stangl appellierte an andere Arbeitnehmende,Nicht zu zögern und sich sofort an die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer zu wenden, wenn sie Ähnliches erfahren, um ihr rechtmäßiges Einkommen schnell zu sichern.
In einem ganz anderen Kontext hebt eine didaktische Veröffentlichung von Hueber das Thema Geschlechterrollen in der Gesellschaft hervor, was auch in Bezug auf den Arbeitsmarkt von Bedeutung ist. Die Problematiken rund um Lohndiskriminierung und ungleiche Bezahlung zeigen, wie wichtig es ist, solche Themen nicht nur in Schulungen, sondern auch in der Berufspraxis zu thematisieren. Die beiden Fälle aus Ried verdeutlichen, dass es mehr denn je nötig ist, sich gegen Ungerechtigkeiten zur Wehr zu setzen und Rechte aktiv einzufordern. Die Verbindung zwischen diesen beiden Aussagen wirft ein Licht auf die immer noch bestehenden Herausforderungen für Arbeitnehmer:innen in Österreich.
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