Am Silvesterabend stehen wieder Millionen von Menschen bereit, um knallende Feuerwerkskörper in die Nacht zu entlassen. Doch dieses Jahr erinnert die Polizei daran, dass der unsachgemäße Gebrauch von Pyrotechnik zu schweren Verletzungen führen kann. Wie fireworld.at berichtet, können nicht nur Augen und Gliedmaßen bei unsachgemäßem Hantieren in Mitleidenschaft gezogen werden, sondern auch brandgefährliche Situationen entstehen, insbesondere wenn Alkohol im Spiel ist. In Österreich regelt das Pyrotechnikgesetz von 2010 den Umgang mit Feuerwerksprodukten. Die verschiedenen Kategorien, von F1 bis F4, definieren nicht nur den Gefahrengrad, sondern auch Alterslimits für Käufer.
Die Polizei hat angekündigt, verstärkt Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass nur legal erworbene und korrekt verwendete Feuerwerkskörper gezündet werden. Kategorie F1, die für Kinder ab 12 Jahren zugänglich ist, umfasst die weniger gefährlichen Artikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Höhergefährdete Kategorien wie F2, die klassische Raketen und Böller umfassen, dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Diese können jedoch nur zwischen dem 28. und 31. Dezember erworben und ausschließlich zu Silvester verwendet werden, wie feuerwerk-vpi.de darauf hinweist.
Regeln und Verbot
Die Verwendung von F2-Feuerwerkskörpern in städtischen Gebieten ist grundsätzlich verboten, wobei Bürgermeister Ausnahmen festlegen können. Besonders in der Nähe von Krankenhäusern oder bei großen Menschenansammlungen ist Vorsicht geboten. Die Polizei wird nicht zögern, gegen die missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik vorzugehen, und kann illegale Feuerwerksartikel beschlagnahmen, um Verletzungen und Belästigungen zu vermeiden. An Silvester heißt es also: vorbereiten, aber sicher!
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