
Gesetzesbeschlüsse werden erstmals von Abgeordneten initiiert, anstatt von der Regierung. Dies zeigt ein Fachdossier des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes (RLW) der Parlamentsdirektion. Eine genaue Auswertung seit 2020 zeigt, dass diese Entwicklung zu eigenständigen Anträgen mit verkürzter Beratungszeit, fehlenden Informationen und mangelnder Evaluierungsmöglichkeit von Gesetzen einhergeht.
Als Ursache für diese Trendumkehr wird die COVID-19-Pandemie genannt. Aufgrund der Notwendigkeit, schnell Gesetze anzupassen und rechtliche Grundlagen für den Umgang mit der Pandemie zu schaffen, wurden eigenständige Anträge verwendet, die ohne Ministerialentwurf und Begutachtungsverfahren eingebracht werden konnten. Im Zeitraum von 2019/2020 wurden 54% der Gesetze auf Basis solcher Anträge beschlossen.
Die meisten der erfolgreichen eigenständigen Anträge stammten von Abgeordneten der Regierungsparteien. In der aktuellen Tagungsperiode - 2023/24 - wurden von den 99 erfolgreichen Anträgen 93 von Abgeordneten der ÖVP und der Grünen initiiert. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Gesetzgebung gestärkt wurde. Es fehlen beispielsweise die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) und Informationen zu Verwaltungskosten bei eigenständigen Anträgen. Zudem sind finanzielle Sanktionen für das Fehlen eines Bedeckungsvorschlags nicht vorgesehen.
Das Fachdossier betont auch die Gefahr, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Gesetzgebung sinken könnte, wenn rasche Gesetzgebungsverfahren ohne breite Diskussionsprozesse durchgeführt werden. Internationale Beispiele zeigen, dass solche Gesetze oft geändert werden müssen, was zu hohen Anpassungskosten für Unternehmen und zur Förderung von Korruption führen kann.
Das Fachdossier liefert weitere Informationen zu diesem Thema. Es kann auf der Website der Parlamentsdirektion eingesehen werden.
Quelle: Fachdossier zeigt Veränderung in der Gesetzgebung unter ÖVP und Grüne
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