
Vor dem österreichischen Parlament demonstrierte der Verein gegen Tierfabriken (VGT) gegen die geplanten Regelungen für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung. Die Kritik richtet sich insbesondere auf die bestehenden Platzverhältnisse für Schweine, die mit bis zu 85 kg Gewicht nur 0,55 m² zur Verfügung haben. Fünf ausgewachsene Tiere teilen sich damit eine Fläche, die dem eines schmalen Doppelbetts entspricht (1,4 m x 2 m).
Der neue Vorschlag für einen Vollspaltenboden sieht zwar eine Vergrößerung des Platzangebots auf ein mittelgroßes Doppelbett (1,6 m x 2 m) vor, jedoch bewertet VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dies als unzureichend. Er argumentiert, dass diese Regelung kein echtes Verbot des Vollspaltenbodens darstellt und nicht zu einer nachhaltigen Lösung beiträgt.
Forderungen an die Regierung
Der VGT appelliert an die österreichische Regierung, umgehend ein Maßnahmenpaket für die Schweinehaltung umzusetzen. Vorgeschlagen werden verpflichtende Stroheinstreu und eine Verdopplung des Platzangebots für Schweine bis 2033. Darüber hinaus fordert der VGT ein Ende der Förderung von einstreulose Haltungssysteme und die Bereitstellung von Fördermitteln für den Umbau zu Strohsystemen.
Die Debatten rund um die Schweinehaltung in Österreich wurden zusätzlich durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) beeinflusst. Im März 2023 wies der VfGH eine Beschwerde der burgenländischen Landesregierung zurück, die sich gegen Vollspaltenböden richtete. Nach den Feststellungen des Gerichts war der Antrag unzulässig, da er zu eng gefasst war. Es ist wichtig zu erwähnen, dass nach der Einreichung des Antrags auch Änderungen an der 1. Tierhaltungsverordnung und dem Tierschutzgesetz vorgenommen wurden.
Neuerungen und Fristen
Die novellierte Verordnung verbietet die Haltung von Schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich und legt neue Haltungsstandards fest. Diese Regelungen gelten jedoch erst ab dem 1. Januar 2040 für bestehende Anlagen. Gleichzeitig müssen bestehende Ställe bis Ende 2039 umgebaut werden, was durch lange Genehmigungszeiten für Stallbauten bedingt ist.
Die Vorgaben für Neu- und Umbauten, die seit 2023 in Kraft traten, umfassen unter anderem eine Erhöhung des Platzangebots um bis zu 20 %, verpflichtende Klimatisierung und mehr Beschäftigungsmaterial sowie strukturierte Buchten mit speziellen Bereichen für Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche.
Bis 2026 sollen Vorschläge für einen neuen gesetzlichen Mindeststandard in der Schweinehaltung erarbeitet werden. Dieser Standard wird nach fachlicher Begutachtung und politischer Diskussion verbindlich und beinhaltet auch Verbesserungen in der Ferkelkastration. Ziel solcher Maßnahmen ist es, sinnlosem Tierleid vorzubeugen.
Bisherige Ansätze zur Reduktion von Tierschutzproblemen sind ein zentraler Bestandteil des Regierungsprogramms „Aus Verantwortung für Österreich“, das Anpassungen in der Tierhaltung, im Tierschutz und bei Tiertransporten vorsieht. Diese Pakete, die auch das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern und weitere wichtige Reformen beinhalten, wurden in die Vergangenheit von der Landwirtschaftsverwaltung bundesweit und durch die AMA-Gütesiegel-Initiative unterstützt.
Die öffentliche Wahrnehmung des Themas bleibt angespannt, insbesondere angesichts der anhaltenden Diskussion über die Haltungsbedingungen von Tieren in Österreich. Immer mehr Stimmen rufen dazu auf, heimisches Fleisch aus artgerechter Haltung zu unterstützen.
Die Frage der Tierschutzstandards in der Industrie wird zweifellos weiterhin im Fokus der politischen Debatte stehen, während die Reformen in der Schweinehaltung nach wie vor auf sich warten lassen. Der VGT und andere Organisationen setzen sich auch in Zukunft für besser Bedingungen und eine neue Herangehensweise in der Tierhaltung ein.
VGT fordert mehr Platz für SchweineBurgenland: Antrag gegen Vollspaltenböden abgewiesen
Neuregelungen in der Tierhaltung
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