Schreckschuss am Balkon: Polizei-Streife in Wien-Favoriten alarmiert!

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Polizeieinsatz in Wien-Favoriten: Schüsse aus Balkon führten zu Zugriff, 21-Jähriger mit Schreckschusspistole festgenommen.

Polizeieinsatz in Wien-Favoriten: Schüsse aus Balkon führten zu Zugriff, 21-Jähriger mit Schreckschusspistole festgenommen.
Polizeieinsatz in Wien-Favoriten: Schüsse aus Balkon führten zu Zugriff, 21-Jähriger mit Schreckschusspistole festgenommen.

Schreckschuss am Balkon: Polizei-Streife in Wien-Favoriten alarmiert!

Am 22. Dezember 2025 kam es am Laaer Berg in Wien-Favoriten zu einem massiven Polizeieinsatz, ausgelöst durch Berichte über Schussgeräusche. Laut vienna.at wurde die Polizei alarmiert, nachdem Anwohner mehrfach Schüsse hörten. Einsatzkräfte der Stadtpolizei sowie die Sondereinheit WEGA rückten an und führten einen Zugriff in einer Wohnung eines Mehrparteienhauses durch.

Vor Ort stieß die Polizei auf einen 21-jährigen österreichischen Staatsbürger, der verdächtigt wird, mit einer Schreckschusspistole hantiert und geschossen zu haben. Die Schreckschusspistole konnte sichergestellt werden, und der Mann zeigte sich geständig. Gegen ihn wurde eine Anzeige erstattet und ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Um die Sicherheit während des Einsatzes zu gewährleisten, wurden Straßensperren eingerichtet.

Zusätzliche Vorfälle am Wochenende

In einer ähnlichen Situation, die sich in der Nacht auf den 21. Dezember 2025 ereignete, wurde ein 19-jähriger ungarischer Staatsbürger in Favoriten wegen des Schusses aus einem Wohnungsfenster unter Alkoholeinfluss angehalten. Der Vorfall wurde ebenfalls von der Polizei als Ordnungsstörung und Erregung öffentlichen Ärgernisses geahndet. Auch hier wurde eine Schreckschusspistole samt Munition sichergestellt, und es wurde ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Verdächtigen verhängt, wie 5min.at berichtet.

Beide Vorfälle werfen ein Licht auf die Problematik des Waffenbesitzes in Österreich. Nach dem Waffengesetz dürfen Personen unter 18 Jahren keine Waffen besitzen, während Erwachsene ab 18 Jahren in der Lage sind, Schusswaffen verschiedener Kategorien zu erwerben, vorausgesetzt, sie haben eine entsprechende Erlaubnis. Personen, die bereits mit einem vorläufigen Waffenverbot belegt sind, dürfen keine Waffen erwerben oder führen.

Mit den jüngsten Vorfällen in Favoriten wird deutlich, dass der sorglose Umgang mit Schreckschusspistolen, trotz deren weniger gefährlichem Charakter verglichen mit echten Feuerwaffen, ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann, insbesondere wenn sie in der Öffentlichkeit verwendet werden. Die Behörden bleiben gefordert, solche Vorfälle zu überwachen und passende Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit in den Wohngebieten zu gewährleisten.