Schockierende Kontrollen: Vier Busse wegen schwerer Mängel stillgelegt!
Kärnten, Österreich - Am 25. April 2025 führte die Landesverkehrsabteilung in Kärnten technische Kontrollen an Schwerfahrzeugen und Bussen durch, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese umfangreiche Aktion umfasste die Mitwirkung von Sachverständigen des Landes Kärnten sowie von ASFINAG. Während der Kontrollen wurden vier Fahrzeuge aufgrund schwerer technischer Mängel aus dem Verkehr gezogen. Unter den betroffenen Fahrzeugen befand sich auch ein kroatischer Bus, der 35 Personen transportierte.
Die Inspektion der Busse ergab alarmierende Mängel, darunter defekte Bremsen, eine durchgerostete Karosserie und ein auflösendes Differentialgetriebe mit beginnender Überhitzung. Die Passagiere des betroffenen Busses mussten die Reise in einem Ersatzbus fortsetzen. Die Lenker der stillgelegten Fahrzeuge wurden der Bezirkshauptmannschaft angezeigt, und es wurden Sicherheitsleistungen im hohen vierstelligen Eurobereich gefordert.
Verstöße gegen Sozialvorschriften
Bei der Kontrolle wurden zudem eine hohe Anzahl an Verstößen gegen die Sozialvorschriften in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Die Vorschriften, die seit dem 20. August 2020 gelten, sind im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie des AETR geregelt und betreffen sowohl die Lenkzeiten als auch die wöchentlichen Ruhezeiten der Fahrer. So müssen Fahrer nach maximal sechs 24-Stunden-Zeiträumen eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden einlegen. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen kann eine dieser Ruhezeiten auf 24 Stunden verkürzt werden, was jedoch einen Ausgleich erfordert.
Die festgelegten Vorschriften betonen die Notwendigkeit, wöchentliche Ruhezeiten in einer geeigneten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zu verbringen, wobei die Kosten hierfür vom Arbeitgeber getragen werden müssen. Diese Regelungen sind nicht nur für die Sicherheit der Fahrer, sondern auch für die Sicherheit im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung.
Überwachung und Konsequenzen
Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt verschiedenen Behörden, einschließlich der Polizei und des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM). Verstöße gegen diese Regelungen können gravierende Konsequenzen haben. Geldbußen für nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten können bis zu 5.000 Euro für die Fahrer und bis zu 30.000 Euro für die Unternehmen betragen. Für geringfügige Verstöße hingegen liegt das Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro.
Die Nachfrage nach qualifiziertem Fahrpersonal und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind von zentraler Bedeutung für die Sicherheit im internationalen Straßenverkehr. Daher ist es unerlässlich, dass sowohl Fahrer als auch Unternehmen sich strikt an die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten halten, um schwere Unfälle und gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu vermeiden.
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Ort | Kärnten, Österreich |
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