Schock in Pörtschach: Katze mit Luftdruckwaffe schwer verletzt!
In Pörtschach, Kärnten wurde eine Katze mit einer Luftdruckwaffe verletzt. Polizei sucht Zeugen zu diesem Tierquälerei-Vorfall.

Schock in Pörtschach: Katze mit Luftdruckwaffe schwer verletzt!
In der Gemeinde Pörtschach wurde erneut ein erschreckender Fall von Tierquälerei bekannt. Am 11. September 2025 fand ein Tierbesitzer seine Katze verletzt auf seinem Grundstück vor und brachte sie umgehend zu einer Tierärztin in Klagenfurt. Dort ergab eine Röntgenuntersuchung, dass das Tier eine Schussverletzung im Bauchraum hatte, die durch ein Projektil verursacht wurde. Die mutmaßliche Waffe, die für diesen Vorfall verantwortlich ist, wurde als Luftdruckwaffe identifiziert. Glücklicherweise befindet sich die Katze nach erhaltener tierärztlicher Versorgung in einem stabilen Zustand, wie Klick Kärnten berichtet.
Die Polizei hat umgehend Ermittlungen eingeleitet und bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe. Zeugen werden aufgefordert, Hinweise an die Polizeiinspektion Pörtschach zu übermitteln. Zudem wurde bekannt, dass nur zwei Tage später, am 13. September 2025, ein ähnlicher Vorfall in Pörtschach registriert wurde. Hier schoss ein unbekannter Täter mit einer Softgun auf eine Mischlingskatze. Die Polizei untersucht nun, ob ein Zusammenhang zwischen diesen beiden Vorfällen besteht, und hat die Ermittlungen weiter intensiviert. Die Polizeiinspektion Ferlach ist ebenfalls in die Ermittlungen involviert und nimmt Hinweise unter der Telefonnummer 59133 2114-100 entgegen, wie Kleine Zeitung berichtet.
Rechtliche Lage in Österreich
Die Vorfälle werfen auch Fragen zur rechtlichen Handhabung von Tierquälerei in Österreich auf. Nach dem österreichischen Tierschutzgesetz wird Tierquälerei durchaus strafrechtlich verfolgt, sowohl im Verwaltungsrecht als auch im gerichtlichen Strafrecht. Tiere gelten nicht als Sachen, sondern stehen unter dem Schutz des Tierschutzgesetzes, das alle Tiere umfasst, sei es Haustiere, Nutztiere oder Wildtiere. Behörden haben die Möglichkeit, Personen, die wiederholt wegen Tierquälerei verurteilt wurden, die Haltung von Tieren zu verbieten. Viele Fälle von Tierquälerei bleiben jedoch unentdeckt oder ungestraft, da nur ein kleiner Teil zur Anzeige gebracht wird. Häufig ist den Menschen die Rechtslage und ihre Möglichkeiten bei Verdacht auf solchen Missbrauch nicht bewusst. In solchen Fällen sollten sich Betroffene an die Bezirkshauptmannschaft, die Polizei oder die Tierschutzombudsstelle wenden, wie Kleine Zeitung ausführlich darstellt.