Am 21. Jänner 2026 endete die Begutachtungsfrist zur Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG). Bis zum letzten Tag der Frist wurden rund 30 Stellungnahmen eingereicht. Diese betrafen insbesondere die geplanten Maßnahmen zur Regulierung von Nikotinprodukten in Österreich. Kritik kam von Ärztinnen, Ärzten und der Krebshilfe, die ein Verbot von Nikotinbeuteln sowie strengere Zulassungsregeln forderten. Der Verband der Tabakwarengroßhändler wies darauf hin, dass die geplante Gleichsetzung von tabakfreien Nikotinerzeugnissen mit Tabakerzeugnissen unverständlich sei und präzisere Definitionen notwendig seien.

Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) stellte eine Neufassung des Gesetzes vor, die ein umfassendes Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten ab Ende 2026 beinhaltet. Zudem werden neue Regelungen für tabakfreie Nikotinerzeugnisse sowie eine Konkretisierung des Versandhandelsverbots eingeführt. Der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) lobte das geplante Verbot von Einweg-E-Zigaretten, das vor allem aus Gesundheits- und Jugendschutzgründen sowie der Abfallwirtschaft notwendig sei.

Strengere Bestimmungen für Nikotinprodukte

Die Novelle sieht strengere Bestimmungen für Nikotinbeutel und E-Liquids vor, einschließlich eines umfassenden Werbeverbots. Diese Regelungen reagieren auf den steigenden Konsum von E-Zigaretten, der insbesondere bei Jugendlichen als besorgniserregend gilt. Laut einer Studie nutzen 28% der 15-Jährigen regelmäßig E-Zigaretten, und der Konsum ist bei jüngeren Bevölkerungsgruppen stark angestiegen. Die Presse berichtet, dass der günstige Preis sowie die bunten Verpackungen und süßen Aromen dazu beitragen, dass diese Produkte bei Jugendlichen sehr beliebt sind.

Die geplante Gesetzesänderung umfasst auch ein Verbot, Tabakprodukte auf Spielplätzen wegzuwerfen. Hierzu ist der Verkauf von Nikotinprodukten künftig nur noch in Trafiken und Dampfershops erlaubt, und es wird eine Lizenzpflicht für Verkaufsstellen eingeführt. Dieses Vorgehen zielt darauf ab, die Aufsicht zu verbessern und Alterskontrollen zu erleichtern.

Finanzielle Aspekte und Perspektiven

Die Finanzverwaltung erwartet, dass die neuen Regelungen bis zu 500 Millionen Euro an Steuereinnahmen bis 2029 generieren könnten. Diese Einnahmen sollen insbesondere für Gesundheitsprävention und Aufklärungsmaßnahmen verwendet werden. Die Übergangsfrist für bestehende Werbeverträge endet im Februar 2028. Ab diesem Zeitpunkt wird es dann auch kein Werbung, Sponsoring oder Onlineversand für Nikotinprodukte mehr geben. Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig betonte, dass das Verbot über das Regierungsprogramm hinausgeht und notwendige Maßnahmen für die Gesundheit der Bevölkerung ergreift.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes einen bedeutenden Schritt in Richtung eines umfassenderen Gesundheitsschutzes darstellt. Die Maßnahmen zielen darauf ab, insbesondere Jugendlichen den Zugang zu schädlichen Nikotinprodukten zu erschweren und gleichzeitig die Gesundheitsrisiken durch diese Produkte zu minimieren. Wie das Bundesministerium für Finanzen annimmt, trägt dies dazu bei, Kinder vor Schadstoffen und Suchtmitteln zu schützen und gleichzeitig umweltoptimierte Lösungen zu fördern.