
Am 9. März 2025 fand die Landwirtschaftskammerwahl statt, die heute, am 4. April 2025, mit der konstituierenden Sitzung der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer ihren Höhepunkt erreichte. Johannes Schmuckenschlager wurde dabei einstimmig als Präsident wiedergewählt. Andrea Wagner und Lorenz Mayr wurden in ihren Positionen als Vizepräsidenten bestätigt. Die feierliche Angelobung der Kammerspitze nahm Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner vor, die den symbolischen Akt als bedeutend für die heimische Landwirtschaft bezeichnete. Schmuckenschlager betonte in seiner Rede die hohe Wahlbeteiligung und das in ihn gesetzte Vertrauen der Bäuerinnen und Bauern.
In einem konstruktiven Geist kündigte Schmuckenschlager an, dass die Landwirtschaftskammer von 2025 bis 2030 auf ein arbeitsintensives Programm setzen werde. Das Hauptziel bleibt eine starke Interessenvertretung für die Anliegen der Landwirte. Mikl-Leitner hob die kontinuierliche Rolle der Landwirtschaftskammer als verlässliche Kraft in der Landwirtschaft hervor.
Maul- und Klauenseuche als ernstzunehmende Bedrohung
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung war die Situation rund um die Maul- und Klauenseuche (MKS) ein zentrales Thema. LH-Stv. Stephan Pernkopf forderte gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung dieser hochansteckenden Viruserkrankung bei Paarhufern. Aktuelle Nachweise der MKS in der Slowakei und Ungarn unterstreichen die Dringlichkeit des Themas für die Tierhaltung in Österreich. Die Landwirtschaftskammer fordert das Gesundheitsministerium auf, erforderliche Vorkehrungen zu treffen, um die Einschleppung des Virus in Österreich zu verhindern.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat bereits ein umfassendes Maßnahmenpaket erstellt, um das Risiko der MKS zu minimieren. Dies umfasst enge Zusammenarbeit mit den Bundesländern und die Umsetzung strenger Hygienestandards durch Tierhalter, Tierärzte und Transportunternehmen. Ein gemeinsames Vorgehen sei notwendig, um die Tierbestände zu schützen, so der Bundesminister Norbert Totschnig.
Versicherungen und Entschädigungen
Durch die drohenden Gefahren der MKS wird auch das Thema Tierversicherungen relevanter. Diese bieten Entschädigungsleistungen für Tierhalter im Fall eines MKS-Ausbruchs. Die Entschädigungen variieren je nach Anbieter und decken Verluste ab, die nicht behördlich gedeckt sind. Erhöhte Vorsicht ist angeraten, denn die Annahmestopps für Tierversicherungen in bestimmten Bezirken wurden bereits auferlegt, und ab 3. April 2025 gelten sie für ganz Österreich. Unternehmer müssen selbst für Maßnahmen zur Erlangung einzelbetrieblich anerkannter Freiheiten aufkommen.
Im Falle einer amtlich angeordneten Keulung von Tieren wird der Bund nach dem Tiergesundheitsgesetz Entschädigungen leisten. Weitere Details zu den Entschädigungsleistungen erfolgen über private Versicherer. Die Landwirtschaftskammer sieht sich als verlässliche Stütze für die Bäuerinnen und Bauern und plant, die Herausforderungen, die diese Situation mit sich bringt, aktiv anzugehen.
Zusammenfassend erfordert die aktuelle Lage um die Maul- und Klauenseuche ein koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Akteure, während die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer unter der Führung von Johannes Schmuckenschlager bestrebt ist, die Interessen der Landwirte zu vertreten und Lösungen für die kommenden Jahre zu entwickeln.
Für detaillierte Informationen zur Maul- und Klauenseuche und Präventionsmaßnahmen verweisen wir auf die offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (bmluk.gv.at) sowie der Landwirtschaftskammer (lko.at).
Die Landwirtschaftskammer fordert weiterhin maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche und fordert Transparenz bei der Herkunftskennzeichnung sowie eine pro-österreichische Marktausrichtung von Produkten.
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