Mit dem Inkrafttreten der Weideschutzgebietsverordnung am 14. Juni 2024 wurden Gebiete wie Almen in Salzburg als schützbar oder nicht schützbar vor Wölfen, Bären und Luchsen eingestuft. Diese Verordnung ermöglicht ein effizienteres Wolfsmanagement, insbesondere in Fällen, in denen Herdenschutzmaßnahmen unzumutbar oder unverhältnismäßig sind.
Die Weideschutzgebietsverordnung betrifft insgesamt 1.688 Almflächen und 4.932 sogenannte Hut- und Dauerweideflächen, was etwa 25 Prozent der Landesfläche entspricht. Vor dem Inkrafttreten der Verordnung wurden alle betroffenen Flächen überprüft. Auf 434 Flächen ist es möglich, die Nutztiere einzuzäunen, während die restlichen 6.186 Flächen als Weideschutzgebiete ausgewiesen wurden, da Herdenschutzmaßnahmen dort nicht zumutbar oder unverhältnismäßig sind. Durch die Ausweisung dieser Gebiete wird der Schutz der Almgebiete und des ländlichen Raums vor dem Wolf gewährleistet.
Die Weideschutzgebietsverordnung legt Kriterien fest, nach denen Gebiete wie Almen als schützbar oder nicht schützbar eingestuft werden. Dabei spielen unter anderem die Bodenbeschaffenheit, Wasserläufe und Wälder eine wesentliche Rolle. Zudem wurde die Möglichkeit der Behirtung unter Einsatz von Herdenschutzhunden genau analysiert. Das Ziel der Verordnung ist es, die heimische Almwirtschaft mit ihrer Biodiversität, die Weidetiere und die Kulturlandschaft im Bundesland Salzburg zu schützen. Die Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek betont die Bedeutung eines effizienten Wolfsmanagements für die Lebensgrundlage in der Region.
Die Weideschutzgebietsverordnung ist ein wichtiger Schritt beim Schutz der Almgebiete und des ländlichen Raums vor dem Wolf. Sie ermöglicht ein effektiveres Wolfsmanagement in Salzburg, das die Biodiversität, die Weidetiere und die Kulturlandschaft schützt. Weitere Informationen zur Weideschutzgebietsverordnung und eine Übersichtskarte der betroffenen Gebiete finden sich auf der Website des Landes Salzburg.
Quelle: Landes-Medienzentrum / LK_240613_31 (mw/mel)