Salzburg

Verordnung zur Bejagung des Schadwolfs in Niedernsill tritt ab 16. Juli 2024 in Kraft

Ab dem 16. Juli 2024 um Mitternacht wird die Verordnung für den Niedernsiller Schadwolf wirksam. Alle Mitglieder der Landesregierung in Österreich haben heute einen entsprechenden Regierungsbeschluss unterzeichnet. Gemäß der Verordnung kann das Tier innerhalb eines zehn Kilometer Radius um die vor zehn Tagen erfolgten Wolfsrisse bejagt werden.

In Niedernsill wurden bisher fünf Schafe getötet und vier weitere werden vermisst. Der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock, konnte die Risse eindeutig dem Wolf zuordnen, als die ersten Tiere am 5. Juli gefunden wurden. Die Verordnung zur Entnahme des Wolfes tritt ab Dienstag um Mitternacht in Kraft und ist für vier Wochen ab dem letzten Riss gültig.

Der Schadwolf von Niedernsill wäre der dritte erlegte Wolf in der Region. Bereits im Juni 2024 wurde im Raurisertal ein männliches Tier und im Juli 2023 im Hochköniggebiet ein weibliches Tier gemäß einer Verordnung entnommen.

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Die Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek betrachtet die Verordnung, die um Mitternacht in Kraft tritt, als gute Nachricht für die ländliche Bevölkerung. Als Land Salzburg sei es wichtig, den Bauern zu helfen, da es um ihre Existenz gehe. Die Entnahme des Schadwolfes sei aus derzeitiger Sicht die einzige wirksame Sofortmaßnahme, da ein Herdenschutz im betroffenen Gebiet nicht möglich sei. Insgesamt wurden rund 6.600 Flächen geprüft, wobei lediglich 434 für eine Einzäunung der Nutztiere in Frage kommen.

Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren und Monaten bereits mehrere Schritte unternommen, um das Wolfsmanagement zu verbessern. Dazu gehören die Ausweisung von Gebieten, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht zumutbar sind, die Förderung von umsetzbaren Herdenschutzmaßnahmen, umfassende Unterstützung und Entschädigung bei Wolfsrissen, die Erstellung eines Wolfsmanagementplans und der gemeinsame Einsatz für die Senkung des Schutzstatus auf EU-Ebene. Die Entnahme eines Schad- oder Risikowolfes wird als letztes Mittel per Verordnung ermöglicht.

Wie auf service.salzburg.gv.at zu lesen ist, enthält die Verordnung zur Entnahme des Schadwolfs in Niedernsill weitere Informationen. Auch auf der Website des Landes Salzburg findet man zusätzliche Informationen zum Thema Wolf.

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Insgesamt wurde diese Maßnahme ergriffen, um die Sicherheit der Menschen und die Existenzgrundlage der Bauern zu schützen. Die Landesregierung hat sich für eine mutige und entschlossene Vorgehensweise entschieden und hofft auf positive Ergebnisse durch die Entnahme des Schadwolfs. Die Bevölkerung wird über weitere Entwicklungen und Maßnahmen zum Wolfsmanagement informiert.

Quelle: service.salzburg.gv.at

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