Stadt Salzburg

Wut im Einkaufszentrum: Afghane vandalisiert und beschädigt Autos in Salzburg

"Chaos im Salzburger Einkaufszentrum: Ein alkoholisierter Afghane randaliert, zerstört Kameras und beschädigt Autos – Gesamtschaden: schockierende 18.900 Euro!"

Ein gewaltsamer Vorfall ereignete sich am 20. August in einem Einkaufszentrum in Salzburg, als ein 32-jähriger Mann aus Afghanistan mutmaßlich durch Alkoholrausch zu einem unkontrollierbaren Verhaltensausbruch getrieben wurde. Der Mann, der zuletzt ohne Job und Wohnung war, begann, die Überwachungskameras sowie mehrere Lichtquellen im Center zu demolieren. Seine Wut führte auch zur Zerstörung eines Feuerlöscherhalters und schädigte später nicht nur das Gebäude, sondern auch vier geparkte Autos, die er durch Kratzen und Heruntertreten der Seitenspiegel beschädigte. Der gesamte entstandene Schaden wurde auf beeindruckende 18.900 Euro beziffert.

Der Vorfall brachte den Mann jetzt vor das Landesgericht, wo er sich unter dem Blick der Richterin Daniela Meniuk-Prossinger für seine Taten entschuldigte. "Es tut mir sehr leid, dass ich das damals getan habe. Ich war stark berauscht, alkoholisiert", sagte der bereits vorbestrafte Angeklagte, der ein zweites Mal mit rechtlichen Problemen konfrontiert wurde. Die Richterin machte ihm klar, dass es nicht das erste Mal sei, dass er durch kriminelles Verhalten aufgefallen sei. "Sie wurden erst Ende Juni wegen Diebstahls und Betrugs verurteilt und dann gleich wieder etwas anstellen", stellte sie fest.

Die Hintergründe

Der Verteidiger des Angeklagten versuchte, mildernde Umstände darzulegen. Er betonte, dass sein Mandant seit 20 Jahren in Österreich lebt, die deutsche Sprache ausgezeichnet beherrscht und die Pflichtschule erfolgreich abgeschlossen hat. Seine Schwierigkeiten, die schließlich zu diesem Vorfall führten, seien erst durch Probleme mit Drogen und Alkohol entstanden, die ihn auf den schiefen Weg gebracht hätten. Trotz dieser Erklärungen war das Gericht in seiner Entscheidung nicht nachsichtig.

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In einem Urteil, das sowohl die Schwere des Vorfalls als auch die Vorstrafen des Mannes berücksichtigte, wurde der 32-Jährige zu zehn Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Dies bedeutet, dass er zwei Monate der Strafe tatsächlich im Gefängnis absitzen muss, während die restlichen Monate auf Bewährung ausgesetzt sind. Nach der Urteilsverkündung zeigte sich der Mann dankbar und versprach, sein Verhalten zu ändern.

Die Ereignisse und das Urteil werfen einen Blick auf die Herausforderungen im Umgang mit suchtkranken Menschen innerhalb der Gesellschaft. Solche Taten greifen umso mehr in unser alltägliches Leben ein und stellen die sozialen Strukturen in Frage.

Für weitere Informationen zu diesem Vorfall und zur Urteilsbegründung, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.sn.at.


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Quelle
sn.at

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