Stadt Salzburg

Stimmkarten für S-Link-Befragung: Beantragung bis 7. November!

Am 10. November 2024 wird in Salzburg entschieden, ob die Lokalbahn bis Hallein verlängert werden soll – beantrage deine Stimmkarte bis zum 7. November und mach mit!

In der Stadt Salzburg stehen spannende Wochen bevor. Ab Montag haben stimmberechtigte Bürger die Möglichkeit, ihre Stimmkarten für die bevorstehende Volksbefragung zum S-Link zu beantragen. Diese Befragung wird am 10. November 2024 in den Bezirken Stadt Salzburg, Salzburg-Umgebung und Hallein stattfinden. Die zentrale Frage wird sich um die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein drehen, die Teil einer umfassenden Mobilitätslösung ist, die unter anderem eine Stiegl- und eine Messe-/Flughafenbahn vorsieht.

Die Beantragung der Stimmkarte kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: entweder persönlich in der Gemeinde, schriftlich oder online über die offizielle Website der Stadt. Allerdings ist eine telefonische Beantragung nicht möglich, was die Notwendigkeit einer frühzeitigen Planung hervorhebt.

Details zur Stimmkartenanmeldung

Die Ausgabe der Stimmkarten beginnt am Montag im Schloss Mirabell, wo stimmberechtigte Personen ihre Karte zwischen 7.30 Uhr und 16 Uhr (Montag bis Donnerstag) sowie am Freitag von 7.30 Uhr bis 13 Uhr beantragen können. Es ist wichtig, einen gültigen Identitätsnachweis mitzubringen, um die Karte abzuholen. Die letzte Gelegenheit zur Beantragung einer Stimmkarte vor der Wahl ist der 7. November 2024.

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Für die schriftliche Beantragung müssen einige wichtige Informationen angegeben werden: Dazu gehören der vollständige Name, das Geburtsdatum und ein persönlicher Code, der in einer amtlichen Wahlinformation etwa drei Wochen vor der Abstimmung zugesendet wird. Alternativ kann die Passnummer oder eine Kopie des Reisepasses übermittelt werden. Die Anmeldung muss auch eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen und die Adresse enthalten, an die die Stimmkarte gesendet werden soll.

Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen die Antragsteller am Abstimmungstag mindestens 16 Jahre alt sein und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Wichtig zu beachten ist, dass EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Salzburg bei dieser Volksbefragung nicht stimmberechtigt sind, was einen Unterschied zu vergangenen Bürgerbefragungen darstellt. Grund dafür ist eine gesetzliche Änderung, die vorsieht, dass nur österreichische Staatsbürger an derartigen Abstimmungen teilnehmen können.

Die Frage der Verkehrsbelastung und die Überlegungen zur Mobilitätsverbesserung sind von großer Bedeutung für die Region. Wie sich die Bürger entscheiden, wird einen maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Verkehrsinfrastruktur in Salzburg haben. Für weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema können die Bürger die aktuelle Berichterstattung auf www.sn.at konsultieren.

Quelle/Referenz
sn.at

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