Stadt Salzburg

Stallpflicht für Geflügel: Vogelgrippe breitet sich im Flachgau aus

Die Vogelgrippe breitet sich rasant im Flachgau und Salzburg aus – Stallpflicht für Geflügelbauern in 28 Gemeinden ab sofort! Schock für die Landwirte und ihre Tiere!

In den frühen Morgenstunden wurde eine wichtige Nachricht für die Geflügelzüchter im Flachgau und in der Stadt Salzburg verkündet: Aufgrund eines stark erhöhten Risikos für die Vogelgrippe hat das Gesundheitsministerium eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe eingeführt. Diese Regelung trat am Freitag in Kraft und betrifft alle Geflügelhalter mit mindestens 50 Tieren in 28 Gemeinden der Region.

Hans-Peter Kreiseder, der Sprecher der Salzburger Geflügelwirtschaft, berichtet, dass viele Landwirte bereits in den letzten Wochen Vorkehrungen getroffen haben, um sich auf diese neue Situation einzustellen. Die Stallpflicht stellt für die Tiere, die es gewohnt sind, sich im Freien zu bewegen, eine erhebliche Umstellung dar. „Man hat hier schon Sorge um seine Tiere“, sagte Kreiseder. Für die betroffenen Geflügelbauern ist diese Entscheidung eine Herausforderung, da sie nicht mehr auf die Weide dürfen.

Auswirkungen in den betroffenen Gemeinden

Die Entscheidung betrifft die Stadt Salzburg sowie die folgenden Gemeinden im Flachgau: Anif, Anthering, Bergheim, Berndorf bei Salzburg, Bürmoos, Dorfbeuern, Elixhausen, Elsbethen, Fuschl am See, Göming, Henndorf am Wallersee, Hof bei Salzburg, Köstendorf, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Nußdorf am Haunsberg, Oberndorf bei Salzburg, Obertrum am See, Sankt Georgen bei Salzburg, Sankt Gilgen, Schleedorf, Seeham, Straßwalchen, Strobl, Thalgau, Wals-Siezenheim und Seekirchen am Wallersee.

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Der Hintergrund dieser Maßnahme sind jüngste bestätigte Fälle von Vogelgrippe, die in der Region aufgetreten sind. Am Grabensee wurden zwei tod aufgefundene Schwäne mit HPAI, einer Form der Geflügelpest, identifiziert. Ebenso wurden Fälle in zwei Geflügelbetrieben im Bezirk Braunau sowie in mehreren großen Geflügelhaltungen in Niederösterreich nachgewiesen. Auch wenn die Vogelgrippe für den Menschen als ungefährlich gilt, sind die Maßnahmen notwendig, um die Tierbestände zu schützen und eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern.

Diese situationelle Anpassung wird von den zuständigen Behörden genau überwacht, um die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten. Die Stallpflicht ist eine präventive Maßnahme, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu reduzieren und die betroffenen Betriebe zu unterstützen. Weitere Informationen und Entwicklungen sind auf salzburg.orf.at zu finden.

Quelle/Referenz
salzburg.orf.at

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