Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) hat kürzlich bekannt gegeben, dass in Salzburg Personen, die in der Nähe öffentlicher Verkehrsmittel wohnen, im Schnitt 30 Prozent seltener mit dem Auto fahren. Diese positive Nachricht führte jedoch schnell zu Kritiken, insbesondere weil in Österreich zwar bei neuen Wohn- und Bürogebäuden Mindestvorgaben für Pkw-Parkplätze bestehen, jedoch keine Regelung zur Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Dies wird als Mangel angesehen, da sichere Erreichbarkeit mit den Öffis fehlen würde.
Der Salzburger Landesrat Martin Zauner (FPÖ) und der Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP) wiesen die Vorwürfe des VCÖ zurück. Sie erklärten, dass das Landes-Raumordnungsgesetz durchaus Vorgaben zur Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel mache. Zauner erklärte: „Es ist nur kein Widmungshindernis, keinen Öffi-Anschluss zu haben.“ Er betonte, dass es seit Inkrafttreten des Landesentwicklungsprogramms Regeln gibt, die verhindern, dass Wohngebiete in abgelegenen Gegenden ausgewiesen werden, falls öffentliche Verkehrsanbindungen fehlen.
Kritik an Stellplatzvorgaben
Ein weiteres Anliegen der Kritiker ist die Frage der Stellplatzvorgaben. In Anbetracht der Klimadebatte und des Themas Flächenverbrauch könnte es sinnvoll sein, eine Höchstzahl an Stellplätzen pro Wohneinheit festzulegen, anstatt ausschließlich Mindestvorgaben zu berücksichtigen. In der Vergangenheit haben einige Gemeinden, wie etwa Puch, deutlich mehr Stellplätze als die gesetzlich erlaubten vier pro Wohneinheit verlangt.
Zauner betonte, dass Gemeinden, sofern sie ein entsprechendes Mobilitätskonzept vorlegen, bereits jetzt mit Platzierungen von „null Stellplätzen pro Wohneinheit“ agieren können. Dies fördere ein leistbares Wohnen, da Stellplätze mit Kosten verbunden sind. Eine spannende Neuheit in diesem Kontext ist, dass die Höchstzahl der Pflichtabstellplätze ab 2025 durch eine geplante Novelle gesenkt werden soll. Nähere Angaben dazu wurden jedoch noch nicht gemacht.
Im Gegensatz dazu äußerte sich LH-Stv. Schnöll skeptisch zu einer festen Höchstzahl. Er erwog, dass Vorgaben für die Stadt Salzburg nicht unbedingt für ländlichere Gebiete, wie etwa den Lungau, praktisch umsetzbar seien. Die derzeitige Flexibilität, die Gemeinden in dieser Angelegenheit genießen, wird von ihm als positiv angesehen und entspricht der subsidiären Verantwortung der Gemeinden.
Zusammengefasst illustriert die Diskussion um die Stellplatzvorgaben sowie die Anbindung an die öffentliche Verkehrsinfrastruktur die Herausforderungen, vor denen die Region Salzburg steht. Der Austausch zwischen Politik und Verkehrsclub verdeutlicht, dass der Weg zu nachhaltigerer Mobilität und einer besseren Lebensqualität noch lange nicht abgeschlossen ist. Inwieweit die geplanten Änderungen realisiert werden und welche konkreten Folgen dies für die Bürger hat, bleibt abzuwarten. Für weitere Informationen können Interessierte auf die Berichterstattung auf www.sn.at zurückgreifen.