Die Stadt Salzburg hat einen bedeutenden Schritt unternommen, um die grüne Lunge der Region zu schützen. Die umfassende Aktualisierung der Baumschutzverordnung aus dem Jahr 1992 tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Diese neue Regelung zielt darauf ab, den Schutz von Bäumen zu verstärken und den Herausforderungen des Klimawandels gerecht zu werden. Bei dieser Gelegenheit wird auch der Umgang mit geschützten Bäumen sowohl für die Bürger:innen als auch für die Verwaltung erheblich vereinfacht.
Planungsstadträtin Anna Schiester betont die Dringlichkeit dieser Maßnahme: „Es ist höchste Zeit zu handeln! Der Schutz unserer Bäume ist unverzichtbar, um dem Klimawandel und den zunehmenden Hitzewellen entgegenzuwirken. Sie helfen, unsere Städte abzukühlen und tragen entscheidend dazu bei, die Auswirkungen extremer Temperaturen zu mildern.“ Die Stadt setzt mit dieser neuen Verordnung ein starkes Zeichen für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Einheitliche Schutzkriterien für Bäume
Ein herausragendes Merkmal der überarbeiteten Baumschutzverordnung ist die Festlegung eines einheitlichen Stammumfangs für den Baumschutz. Vor der Novelle waren die Vorgaben je nach Baumart unterschiedlich. Ab sofort gilt für alle Laub- und Nadelbäume ein Mindestumfang von 55 cm. Dies schließt auch mehrstämmige Bäume ein, solange ihre Umfänge zusammen diesen Wert erreichen. Diese Vereinheitlichung soll die Transparenz erhöhen und dazu beitragen, einen größeren Teil des Baumbestands zu schützen.
Wichtiger Bestandteil der neuen Regelungen ist der Fokus auf den Klimawandel. Bei Ersatzpflanzungen werden gezielt „klimafitte“ Baumarten wie der Spitz-Ahorn oder die Winter-Linde gefordert, die besser mit der zunehmend warmen und trockenen Klimabedingung zurechtkommen. Dies ist ein Schritt, der dem langfristigen Ziel der nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung trägt.
Für den Fall von Eingriffen in den Wurzelraum geschützter Bäume wurde ebenfalls eine Regelung eingeführt. Die Naturschutzbehörde kann die Anordnung einer ökologischen Bauaufsicht verlangen, um sicherzustellen, dass die Pflegearbeiten fachgerecht durchgeführt werden und keine Gefährdung für die Bäume entsteht. Vor den Arbeiten muss diese Bauaufsicht schriftlich benannt werden.
Strengere Vorgaben für Artenschutz und Ersatzpflanzungen
Die neue Verordnung stellt auch klare Anforderungen an den Artenschutz. Die Behörde kann nun Auflagen erlassen, um Tiere und Pflanzen zu schützen, wie etwa ein Verbot von Eingriffen in Bäume während der Vogelbrutzeit. Auch die Vorgaben für Ersatzpflanzungen wurden verschärft: Wird ein Baum mit einem Stammumfang zwischen 55 und 200 cm gefällt, muss ein Ersatzbaum gepflanzt werden. Bei größeren Bäumen über 200 cm sind nun zwei Ersatzbäume erforderlich, idealerweise auf demselben Grundstück. In Ausnahmefällen kann auf andere Grundstücke ausgewichen werden, wenn die Gründe dafür der Behörde plausibel dargelegt werden.
Die Stadt hat zudem die Ausgleichsabgaben für unerlaubte Baumfällungen erhöht, um die Kosten für Neupflanzungen realistisch abzubilden. Die neuen Regelungen haben auch zur Folge, dass von der Stadt Salzburg eine Zunahme der Verwaltungsverfahren erwartet wird, da künftig mehr Bäume unter Schutz fallen. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, werden die Kapazitäten der Naturschutzbehörde aufgestockt.
Insgesamt wird mit dieser umfassenden Baumschutzverordnung ein deutlicher Fokus auf nachhaltigen Naturschutz gelegt. Salzburg verstärkt damit den Schutz von Bäumen und erhöht den ökologischen Wert des Baumbestands, was sich positiv auf das Stadtklima und die Lebensqualität der Bürger:innen auswirkt. Diese neuen Regelungen sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen der Stadt, ein grünes und klimafreundliches Umfeld zu schaffen.
Für weitere Informationen über die neuen Maßnahmen des Baumschutzes in Salzburg können Interessierte den Artikel auf www.stadt-salzburg.at nachlesen.