Ab dem 1. Juli 2024 treten in Österreich wesentliche Änderungen in der Verkehrsordnung in Kraft. Diese Reform, die als 35. Novelle gilt, bringt nicht nur neue Richtlinien für Geschwindigkeitskontrollen, sondern auch bedeutende Regelungen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen und anderen verkehrsrelevanten Themen mit sich.
Erweiterte Befugnisse für Gemeinden
Eine der herausragendsten Änderungen betrifft die Autonomie der Gemeinden bei Geschwindigkeitsüberwachungen. Während diese Kontrollen traditionell in der Verantwortung der Bezirkshauptmannschaften oder der Polizei lagen, erhalten die lokalen Verwaltungen nun die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen eigenständig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Laut dem Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) wird die Entscheidung zur Durchführung dieser Kontrollen zuvor anhand der Unfallhäufigkeit in den entsprechenden Gebieten getroffen.
Martin Hoffer, Leiter der Rechtsdienste des ÖAMTC, betont: „Die Geschwindigkeitskontrollen sollen auch weiterhin ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen und dürfen nicht als Einnahmequelle für Gemeinden oder private Unternehmen missbraucht werden.“ Damit unterstreicht er die Absicht hinter der Reform, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Flexiblere Geschwindigkeitspläne für empfindliche Zonen
Die neue Regelung erlaubt es Bürgermeistern, Geschwindigkeitsbegrenzungen in besonders sensiblen Bereichen wie Schulen, Spielplätzen oder Seniorenheimen schneller zu erlassen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass gefährdete Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder und ältere Menschen, besser geschützt werden. Die üblichen Geschwindigkeitsgrenzen von 50 km/h müssen hierbei nicht strikt eingehalten werden. Es könnte eine Reduzierung auf 30 oder auch 40 km/h in Betracht gezogen werden.
Diese Regelung steht im Einklang mit Bestrebungen anderer Länder, in denen Kommunen mehr Mitspracherecht bei der Festlegung von Verkehrsregeln verlangen.
Die Regelung des Grünblinkens bleibt bestehen
Eine weitere wichtige Bestimmung der Novelle umfasst das so genannte „Grünblinken“ an Ampeln, das in Österreich nach wie vor gelten wird. Dieses Blinksignal vor dem Ende der Grünphase dient als Vorwarnung für Autofahrer und sorgt für einen flüssigen Verkehrsfluss. Während diese Regelung in vielen anderen Ländern, wie Deutschland, nicht existiert, praktizieren sie auch Länder wie China, Israel und Polen.
Die Novelle des ÖAMTC bestätigt, dass die Funktion des Grünblinkens weiterhin in Österreich bestehen bleibt. In speziellen Fällen könnte die „Zuflussregelung“ zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf Autobahnen angewandt werden, jedoch soll sich an herkömmlichen Kreuzen nichts ändern.
Verpflichtende Assistenzsysteme für Fahrzeuge
Eine zusätzliche Neuerung betrifft die technische Ausstattung von Fahrzeugen. Ab dem 6. Juli 2024 müssen neu zugelassene Autos über eine Reihe von Assistenzsystemen verfügen. Dazu zählen u.a. Alkolocks, intelligente Geschwindigkeitsassistenten, Notbremsassistenten sowie Müdigkeitswarnsysteme. Diese Systeme sind Teil der EU-regulierten Typengenehmigung und sollen zur Verkehrssicherheit beitragen, indem sie Fahrern helfen, bei Schwierigkeiten rechtzeitig zu reagieren.
- Alkolocks
- Ereignisbezogene Datenaufzeichnung
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
- Müdigkeitswarner
- Notbremsassistent
- Notbremslicht
- Notfall-Spurhalteassistent
- Rückfahrassistent
Ein Schritt in die Zukunft der Verkehrssicherheit
Mit diesen Gesetzesänderungen verfolgt Österreich das Ziel, die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu optimieren und das Wohl der Bürger in den Vordergrund zu stellen. Die gesteigerte Verantwortung der Gemeinden und die implantierten technischen Assistenzsysteme sind wichtige Schritte in Richtung einer sichereren Mobilität. In Anbetracht der stetig wachsenden Verkehrsdichte und der erhöhten Anfälligkeit für Unfälle kommt diesen Neuerungen eine zentrale Rolle zu. Die Hoffnung ist, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Verkehrsbehörden nicht nur die Sicherheit verbessert, sondern auch das Bewusstsein für verantwortungsvolles Fahren in der Gesellschaft stärkt.