Stadt Salzburg

Klimabonus 2024: Wer erhält ihn, wie viel und was beachten?

Österreich verteilt 2024 bis zu 290 Euro Klimabonus an rund 7,8 Millionen Bürger – ein finanzieller Aufschwung für alle, die mindestens 183 Tage im Land leben!

Die Auszahlung des Klimabonus für das Jahr 2024 hat begonnen, und die österreichische Regierung setzt damit ein wichtiges Zeichen zur Unterstützung umweltfreundlicher Lebensweisen. Mit dieser finanziellen Hilfe sollen nicht nur die Bürger entlastet, sondern auch Anreize für eine nachhaltigere Lebensweise geschaffen werden. Die Maßnahme wird als ein Schritt gewertet, um die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten auszugleichen.

Der Klimabonus variiert je nach Wohnort und kann zwischen 145 und 290 Euro pro Person betragen. Laut dem Klimaschutzministerium erhalten voraussichtlich rund 7,8 Millionen Menschen in Österreich dieses Geld, das direkt auf ihre Konten überwiesen wird. Dies soll den Verwaltungsaufwand minimieren und sicherstellen, dass die Hilfe schnell bei den Bedürftigen ankommt.

Anspruchsberechtigte und Auszahlungsmöglichkeiten

Das Wichtigste zuerst: Um für den Klimabonus in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Hauptwohnsitz mindestens sechs Monate im Jahr in Österreich haben. Alter oder Staatsangehörigkeit spielen hierbei keine Rolle. Lediglich Personen, die mehr als 183 Tage im Gefängnis waren, sind ausgeschlossen. Wer bereits regelmäßig staatliche Zahlungen erhält, braucht nichts weiter zu unternehmen; für diese Personen erfolgt eine automatische Überweisung.

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Besonders für Selbstständige oder Personen, die keine Zahlungen vom Bundesministerium für Finanzen erhalten, kann es notwendig sein, ihre Kontoinformationen bei FinanzOnline zu hinterlegen. Wer keine Bankverbindung hat, kann alternativ einen Gutschein im RSa- oder RSb-Brief erhalten. Dieser Gutschein ist in vielen Banken und Postämtern gegen Bargeld einlösbar und hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

Die Struktur des Klimabonus

Der Klimabonus besteht aus zwei Komponenten: dem Sockelbetrag und einem regionalen Ausgleich. Alle Anspruchsberechtigten erhalten zunächst den Sockelbetrag von 145 Euro. Der regionale Ausgleich hängt von der Erschließung der Infrastruktur ab und wird in vier Klassen unterteilt. Je nachdem, wo man wohnt, kann dieser zusätzlich 50, 100 oder 145 Euro betragen.

  • Klasse I: 145 Euro für urban gut erschlossene Gemeinden.
  • Klasse II: 195 Euro für Gemeinden mit zumindest guter Anbindung.
  • Klasse III: 245 Euro für regionale und ländliche Gemeinden mit guter Basiserschließung.
  • Klasse IV: 290 Euro für abgelegene Gemeinden mit minimaler Anbindung.

Das Land Salzburg beherbergt viele Gemeinden, die in die Klassen III und IV eingestuft sind, was bedeutet, dass die Bürger dort mit höheren Beträgen rechnen können. Nur die Ballungszentren um die Stadt Salzburg fallen in die Klasse II.

Ein weiterer Aspekt, den man im Auge behalten sollte, ist die steuerliche Behandlung des Klimabonus. Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 6.660 Euro müssen den Bonus versteuern, da dieser zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuererklärung hinzugerechnet wird.

Wer im ersten Halbjahr 2024 umgezogen ist oder erst zu diesem Zeitpunkt einen Hauptwohnsitz in Österreich angemeldet hat, erhält den Klimabonus erst im Frühjahr 2025.

Falls jemand trotz Anspruch den Klimabonus für 2023 noch nicht erhalten hat, kann er sich online an das Klimaschutzministerium wenden oder die Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 8000 80 kontaktieren. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass jeder Berechtigte schnellstmöglich in den Genuss der finanziellen Unterstützung kommt.

Quelle/Referenz
salzburg24.at

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