Ein 27-jähriger Somalier, der in der Stadt Salzburg auf offener Straße einen Landsmann erstochen hat, versucht, sich gegen die lebenslange Haftstrafe zur Wehr zu setzen. Der Fall, der im August zu seiner Verurteilung führte, wird am Dienstag in einer Berufungsverhandlung erneut geprüft.
Der brutale Vorfall ereignete sich im Februar im Stadtteil Lehen, wirft jedoch nach wie vor Fragen auf. Laut Aussagen des Angeklagten war er plötzlich in einem Zustand der Wut und behauptet, er habe Blut gerochen. Trotz dieser emotionalen Erklärung gibt der Mann zu, seinen Landsmann getötet und einen weiteren Mordversuch unternommen zu haben. Die Hintergründe seines Verhaltens bleiben unklar und könnten für den Verlauf des Berufungsverfahrens von Bedeutung sein.
Details zur Berufung
Wenn das Oberlandesgericht Linz, das über die Berufung entscheidet, den Antrag des Angeklagten ablehnt, bleibt die lebenslange Haftstrafe bestehen. Sollte die Berufung jedoch erfolgreich sein, könnte das Strafmaß auf zehn bis 20 Jahre reduziert werden. Diese Regelungen spiegeln den österreichischen Strafvollzug wider, wo lebenslange Haft nicht unbedingt ein Leben hinter Gittern bedeutet. Statistisch verbleiben Verurteilte im Durchschnitt etwa 21 Jahre im Gefängnis. Nach 15 Jahren kann eine Überprüfung der vorzeitigen Entlassung beantragt werden.
Insgesamt sind in Österreich derzeit rund 150 Personen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt, was vor allem Männer betrifft, die wegen Mordes hinter Gittern sind. Der Fall des Somaliers ist ein weiteres Beispiel für die komplexen Herausforderungen im österreichischen Justizsystem.
Für weitere Details zu diesem Thema, siehe den Artikel auf salzburg.orf.at.