Der Salzburger Landtag hat heute eine Novelle des Jagdgesetzes verabschiedet, die eine schnellere Verwaltung des Wolfmanagements im Land ermöglichen soll. Die Novelle führt unter anderem die Kategorien Schad- und Risikotier ein und ermöglicht die Ausweisung von Weideschutzgebieten.
Die Novelle wurde aufgrund der steigenden Zahl von Wölfen und Rissen im Bundesland für notwendig erachtet. Um eine fundierte Basis für Entscheidungen zu schaffen und den Betroffenen Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurden klare Handlungsempfehlungen im Gesetzeswerk verankert. Die Novelle soll eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das Wolfsmanagement bieten.
Experten bestätigen, dass der „scheue Wolf“ seine Scheu verliert, wenn er nicht bejagt wird. Daher ist die Einführung der Kategorie „Risikotier“ von besonderer Bedeutung. Diese Kategorie ermöglicht es, Wölfe als gefährlich einzustufen, auch wenn sie noch keine Tiere gerissen haben, jedoch offensichtlich eine Gefahr für Tiere oder Menschen darstellen.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Ausweisung von Weideschutzgebieten. Dadurch kann nun festgelegt werden, welche Weidegebiete als nicht schützbar gelten, da Herdenschutzmaßnahmen entweder nicht zumutbar oder verhältnismäßig sind.
Insgesamt soll die Novelle des Jagdgesetzes den Verwaltungsprozess beschleunigen und schnellere Entscheidungen ermöglichen, um Schäden und Gefahren durch Wölfe zu minimieren.
Die Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Jagdgesetz:
Änderungen im Jagdgesetz |
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Einführung der Kategorien Schad- und Risikotier |
Gesetzliche Ermöglichung der Ausweisung von Weideschutzgebieten |
Beschleunigung des Verwaltungsprozesses für das Wolfsmanagement |
Klare Handlungsempfehlungen für Begegnungen mit dem Wolf |
Mit der Novelle des Jagdgesetzes nimmt Salzburg eine Vorreiterrolle im Wolfsmanagement ein und setzt sich für den Schutz der Lebensgrundlagen, der Land- und Almwirtschaft, des Tourismus und der Biodiversität ein. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, den Schutz und die Koexistenz von Mensch und Wolf in Salzburg zu gewährleisten.
Quelle: Land Salzburg