In Österreich hat die Gesundheitsbehörde beschlossen, aufgrund der jüngsten Fälle von Vogelgrippe im Land Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung zu verschärfen. Ab dem 8. November wird ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko eingestuft. Diese Entscheidung betrifft besonders die Geflügelhalter, die ihre Tiere besser vor Wildvögeln schützen müssen. In den letzten Wochen wurde in mehreren Regionen, unter anderem in Ober- und Niederösterreich, die Vogelgrippe bei Wildvögeln nachgewiesen. Dies hat bereits zu einer Sperrzone um vier Geflügelbetriebe geführt, in denen insgesamt etwa 200.000 Tiere gehalten werden.
Mit dieser neuen Regelung sollen die Sicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter in Österreich deutlich strenger ausfallen. Sie sind nun verpflichtet, Vorrichtungen wie Netze oder Dächer zu errichten, um den Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln zu minimieren. Auch die Fütterung und die Wasserversorgung müssen unter kontrollierten Bedingungen, sprich im Stall oder in einem geschützten Bereich, erfolgen. Zudem ist es wichtig, dass kein Wasser verwendet wird, zu dem Wildvögel Zugang haben. Die Trennung von verschiedenen Geflügelarten, wie Enten und Gänsen, ist ebenfalls eine wesentliche Vorschrift.
Neuerungen und Stallpflicht
Ein besonders stark erhöhtes Risiko wird ab Mitternacht in 25 Bezirken in sechs Bundesländern eingeschätzt. In diesen Gebieten gilt eine generelle Stallpflicht für Betriebe, die mehr als 50 Tiere halten. Kleinere Betriebe sind von dieser Regelung ausgenommen, sofern sie ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen können. Rund um die betroffenen Geflügelbetriebe werden zudem Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, wo unabhängig von der Betriebsgröße ebenfalls eine Stallpflicht gilt.
Die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen ist von großer Bedeutung, um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen. In den kommenden Wochen wird beobachtet, ob weitere Gebiete mit einem stark erhöhten Risiko ausgewiesen werden müssen. Die Bevölkerung wird darüber informiert, dass es derzeit keine bestätigten Erkrankungen bei Menschen in Europa gibt, es jedoch unter sehr engem Kontakt zu infizierten Vögeln zu Übertragungen kommen kann. Daher wird angezeigt, tot aufgefundene Vögel zu melden und nicht selbst zu berühren. Die zuständigen Behörden werden sich um die Untersuchung und Bergung der Tiere kümmern.
Für umfassendere Informationen über die Vogelgrippe und ausführliche Sicherheitsrichtlinien können Menschen die Webseiten unter www.ages.at und www.sozialministerium.at besuchen. Die Maßnahme ist ein entscheidender Schritt, um die Gesundheit von Geflügel zu schützen und die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Die vollständige Liste der Bezirke, die als stark gefährdet eingestuft wurden, reicht von Burgenland über Niederösterreich bis hin zu Kärnten und bietet wichtige Informationen für Landwirte und die Öffentlichkeit, die möglicherweise betroffen sind. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Maßnahmen in der Bekämpfung der Vogelgrippe sein werden und ob sie im Laufe der Zeit angepasst werden müssen. Für mehr Details zu den aktuellen Entwicklungen kann man die Webseite von bauernzeitung.at besuchen.
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