Salzburg-Umgebung

Vogelgrippe: strenge Maßnahmen für Geflügelhalter in Österreich

Vogelgrippe-Alarm in Österreich: Wildvögel sind betroffen, Bauern müssen ihre Geflügel ab sofort schützen – und das Risiko steigt!

Aktuelle Berichte aus Österreich zeigen, dass die Vogelgrippe bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, was zu einem erhöhten Risiko für die Geflügelhaltung im ganzen Land führt. Die Situation ist so ernst, dass das Gesundheitsministerium in Wien Maßnahmen ergriffen hat, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Ab dem 8. November sind Geflügelhalter verpflichtet, den Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln zu minimieren.

In mehreren Regionen, einschließlich der Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich, sind bereits Fälle der Vogelgrippe dokumentiert. In diesen Gebieten wurden vier Geflügelhaltungen identifiziert, die betroffen sind. Entsprechend den neuen Vorschriften dürfen Geflügeltiere nicht mehr im Freien gefüttert werden. Zudem müssen sie durch Dächern oder Netze vor dem Kontakt mit potentiell infektiösen Wildvögeln geschützt werden.

Maßnahmen in Risikogebieten

Besonders in 25 Bezirken, einschließlich solcher, die sich an der Grenze zu Bayern befinden, gelten strenge Vorschriften. Geflügelhaltungen mit über 50 Tieren müssen ihre Vögel im Stall halten. Diese Regelung betrifft unter anderem:

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  • Burgenland: Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart.
  • Niederösterreich: Waidhofen an der Ybbs, Amstetten, Melk, Scheibbs.
  • Oberösterreich: Braunau am Inn, Grieskirchen, Linz-Land, Perg, Ried im Innkreis.
  • Salzburg: Salzburg Stadt sowie zahlreiche Gemeinden wie Anif, Bürmoos und Seekirchen.
  • Steiermark: Deutschlandsberg, Leibnitz und andere Bezirke.
  • Kärnten: Klagenfurt-Land, Völkermarkt.

Die Vogelgrippe, auch als „Aviäre Influenza“ bekannt, ist ein hochansteckendes Virus, das vor allem durch Wildvögel auf domestizierte Tiere übertragen wird. Die Erkrankung führt häufig zum Tod der betroffenen Vögel. Das Virus breitet sich vor allem in den Übergangszeiten Frühjahr und Herbst aus und stellt damit ein fortwährendes Risiko für die Geflügelhaltung dar.

Trotz der ernsten Lage gibt es bisher keine bestätigten Fälle von Übertragungen auf Menschen in Europa, so das Gesundheitsministerium. Die Sicherheit von Lebensmitteln ist nicht betroffen, da das Virus nicht über den Verzehr von Geflügel übertragen werden kann.

Für landwirtschaftliche Betriebe steht nun die Implementierung der neuen Vorschriften im Vordergrund, um auch in diesen turbulenten Zeiten die Sicherheit und Gesundheit der Tiere zu gewährleisten. Fundierte Kenntnisse über das Virus und die Einhaltung strikter Biosicherheitsmaßnahmen sind ausschlaggebend für den Schutz der Geflügelbestände.

Für weitere Informationen zu diesem herausfordernden Thema können aktuelle Nachrichten auf www.rosenheim24.de nachgelesen werden.


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Quelle
rosenheim24.de

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