Salzburg-Umgebung

Vogelgrippe-Gefahr: Österreich wird zum Risikogebiet für Geflügel

"Alarmstufe rot in Österreich: Die Vogelgrippe breitet sich aus und zwingt zu strengen neuen Regeln für Geflügelbetriebe – über 200.000 Tiere betroffen!"

Die Vogelgrippe breitet sich alarmierend in Österreich aus. In den letzten Wochen wurden bei verschiedenen Wildvögeln in zahlreichen Regionen des Landes Infektionen festgestellt. Besondere Besorgnis erregt die Situation in einigen Geflügelbetrieben in Ober- und Niederösterreich, wo rund 200.000 Tiere von dieser Krankheit betroffen sind. Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat sich nun entschieden, ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko zu klassifizieren, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Die eingeleiteten Maßnahmen konzentrieren sich vor allem auf die betroffenen Gebiete. Für Geflügelhaltungen in Ober- und Niederösterreich wurden Sperrzonen eingerichtet. In diesen Zonen werden die Betriebe strengstens von Amtstierärzten überwacht. Es darf nur unter strengeren Auflagen Geflügel und dessen Erzeugnisse aus den betroffenen Bereichen transportiert werden. Außerdem müssen bestimmte Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Eine generelle Stallpflicht für alle Betriebe ist nun Pflicht, unabhängig von der Anzahl der Tiere.

Durchgreifende Vorschriften für die Geflügelhaltung

Zusätzlich gibt es strikte Vorgaben für 25 Bezirke in Österreich, darunter Regionen in Niederösterreich, der Steiermark, Salzburg und Kärnten. Diese Bezirke wurden als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko eingestuft. Für Betriebe mit mehr als 50 Tieren gilt hier die Stallpflicht. Die gesetzlich vorgeschriebene Vogelgesundheitsverordnung wurde am heutigen Tag veröffentlicht und tritt um Mitternacht in Kraft. Kleinere Betriebe, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Regelung nur dann ausgenommen, wenn sie sicherstellen können, dass ihre Tiere nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen.

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Folgende Bezirke befinden sich in der Hochrisikozone:

  • Burgenland: Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart
  • Niederösterreich: Waidhofen an der Ybbs (Stadt), Amstetten, Melk, Scheibbs
  • Oberösterreich: Braunau am Inn, Grieskirchen, Linz-Land, Perg, Ried im Innkreis, Schärding, Wels-Land
  • Salzburg: Salzburg Stadt und umliegende Gemeinden
  • Steiermark: Deutschlandsberg, Leibnitz, Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark
  • Kärnten: Klagenfurt-Land, Völkermarkt, Wolfsberg

Sicherheitsvorkehrungen intensivieren

Angesichts dieser Situation sind die Geflügelhalter nun aufgefordert, besondere Sorgfalt auf Biosicherheitsmaßnahmen zu legen. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise eine strikte Trennung von verschiedenen Tierarten, das Vermeiden von Wildvogel-Kontakt und regelmäßige Hygienepraktiken. Tot aufgefundene Wasservögel wie Schwäne oder Enten sowie Greifvögel müssen umgehend bei den zuständigen Behörden gemeldet werden. Dies hilft, potenzielle Ausbrüche rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Das Ministerium erklärt die rechtlichen Maßnahmen klar: „Mit dem Bündel an abgestuften Maßnahmen soll eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe bestmöglich eingedämmt werden. Die weitere Entwicklung wird aufmerksam beobachtet“, so ein Sprecher. Die Möglichkeit, das Risikogebiet gegebenenfalls zu erweitern, bleibt ebenfalls bestehen, falls sich die Situation nicht verbessert.

Die Vogelgrippe breitet sich nicht nur lokal, sondern auch international aus. In Europa treten die Ausbrüche typischerweise im Frühling und Herbst vermehrt auf. Das Virus kann extrem leicht von infizierten Wildvögeln übertragen werden. Besonders besorgniserregend ist diese Situation für das Geflügel, da die Erkrankung bei diesen Tieren meist tödlich verläuft. Ein spezieller Fokus liegt nicht nur auf der Verhinderung der Virusübertragung unter Tieren, sondern auch auf der Beobachtung von möglichen Übertragungen auf Menschen.

Bislang wurden in Europa jedoch keine Fälle von Vogelgrippe-Infektionen bei Menschen festgestellt. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Vögeln, wie beispielsweise in Geflügelbetrieben, kann es in sehr seltenen Fällen zu Übertragungen kommen, die grippeähnliche Symptome auslösen. Eine Übertragung des Virus über Lebensmittel ist jedoch ausgeschlossen.

Für die Bevölkerung ist es wichtig zu wissen, dass durch die Einhaltung dieser Sicherheitsvorkehrungen die Gefahr einer Ausbreitung des Virus minimiert werden kann. Die Behörden empfehlen, stets achtsam zu sein und Auffälligkeiten bei Wildvögeln umgehend zu melden. Das Gesundheitsministerium weist auch auf die Bedeutung der Zusammenarbeit aller Beteiligten hin, um diese kritische Situation gemeinsam zu bewältigen.

Wenn Sie mehr über die aktuelle Lage und die damit verbundenen Regelungen erfahren möchten, finden Sie umfassende Informationen hier.


Details zur Meldung
Quelle
5min.at

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