In den letzten Tagen kam es in mehreren Städten Österreichs zu massiven Sicherheitsmaßnahmen aufgrund von Bombendrohungen an Bahnhöfen. Die Hauptbahnhöfe in Graz, Linz, Salzburg, St. Pölten und Klagenfurt wurden vorübergehend gesperrt. Die gute Nachricht: Bei den Untersuchungen wurden keine verdächtigen Gegenstände gefunden, und die Reisenden konnten in allen Fällen rechtzeitig beruhigt werden.
Die Ermittlungen laufen derzeit unter der Federführung der Landesämter für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sowie der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst. Die strafrechtlichen Grundlagen beruhen auf gefährlicher Drohung und Landzwang. Viele Details müssen aus ermittlungstaktischen Gründen noch vertraulich behandelt werden.
Details zu den Vorfällen
Besonders brisant ist, dass alle Drohungen per E-Mail an die Polizei übermittelt wurden. In diesen Mails wurde angedeutet, dass „ein Sprengsatz detonieren“ könnte. Die Behörden nehmen jede Drohung ernst: Evakuierungen des Personals und der Reisenden fanden jeweils innerhalb kürzester Zeit statt. Es besteht der Verdacht auf Nötigung und gefährliche Drohung, doch ob ein Zusammenhang zwischen den einzelnen Fällen besteht, ist zurzeit ungewiss.
Am Montagabend erhielt der Grazer Hauptbahnhof eine Drohung, die zur sofortigen Evakuierung und einer umfassenden Durchsuchung führte. Die Erleichterung kam schnell, denn es wurde nichts gefunden, und die Bahnhöfe konnten bald wieder in Betrieb genommen werden. Ähnlich war die Situation am Dienstag in Linz, wo der Hauptbahnhof wegen einer ähnlichen Drohung geräumt wurde — auch hier gab es nach zwei Stunden Entwarnung.
Die Geschehnisse setzten sich am Mittwoch fort, als der Hauptbahnhof in Salzburg am Nachmittag betroffen war. Genauso verfuhr die Polizei in Klagenfurt und St. Pölten, wo die Bahnhöfe ebenfalls evakuiert und durchsucht wurden. Trotz der besorgniserregenden Situation bestätigte die Polizei aus Salzburg, dass noch keine blutigen Verbindungen zwischen den Drohungen zu finden sind, die Ermittlungen eingeschlossen.
Strafrechtliche Konsequenzen
Die Behörden warnen eindringlich: Bombendrohungen sind kein Kavaliersdelikt. Wenn die Täter gefasst werden, müssen sie mit ernsten strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Laut Chefinspektor Johann Baumschlager kann die Anklage gegen sie wegen gefährlicher Drohung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und wegen Landzwang bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe betragen. Dies zeigt, wie ernst die verschiedenen Sicherheitsbehörden die Lage nehmen.
Die Vorfälle führen jedenfalls zu einem intensiven Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden, während sie versuchen, die Hintergründe dieser Bedrohungen aufzuklären. Obwohl derzeit keine neuen Informationen zur Identität der Täter vorliegen, bleibt der Fokus auf der Verhinderung weiterer ähnlicher Vorfälle hoch. Mehr über die Thematik lässt sich in einem ausführlichen Artikel auf www.salzburg24.at nachlesen.
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