Die Staatsanwaltschaft Salzburg prüft nun die Causa Ohlsdorf, da das Betriebsbaugebiet „Ehrenfeld II“ in Ohlsdorf, in der Nähe der Westautobahn gelegen, wohl nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Der Rechnungshof veröffentlichte im Dezember des Vorjahres einen Endbericht, der dem Land Oberösterreich, den Bundesforsten und der Bezirkshauptmannschaft Gmunden kein gutes Zeugnis ausstellte. Besonders die Rodung von knapp 19 Hektar Wald wird einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen.
Das Betriebsbaugebiet wurde offensichtlich ohne alle erforderlichen Genehmigungen eingerichtet, was den Rechnungshof auf den Plan rief. Die Unregelmäßigkeiten stellten eine Verletzung von Vorschriften dar und stehen nun im Fokus der Justizbehörden. Mit Blick auf die Umweltauswirkungen der Rodung des Waldgebiets könnten auch Umweltschutzbestimmungen verletzt worden sein, was die strafrechtliche Relevanz weiter verstärkt.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat die Aufgabe, die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen zu prüfen. Die Causa Ohlsdorf zieht somit weitere rechtliche Schritte nach sich, da die Umstände der Entstehung des Betriebsbaugebiets aufgrund des Rechnungshofberichts äußerst kritisch bewertet werden. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Umweltschutzbestimmungen ist ein zentrales Anliegen der Justiz in dieser Angelegenheit.