Eine junge Salzburgerin hat kürzlich eine überraschende Steuerrückerstattung von 1.000 Euro erhalten, was nicht nur ihre finanzielle Situation verbessert hat, sondern auch viele auf die Möglichkeiten der Arbeitnehmerveranlagung aufmerksam macht. Dazu berichtet 5Min, dass die Studentin zu Beginn der Veranlagungsperiode nicht daran glaubte, dass ihr ein Steuerausgleich zugutekommen würde.
Ihr Interesse wurde geweckt, als sie ein Posting der Arbeiterkammer Salzburg zur Aktion „Steuerlöscher“ sah. Daraufhin ließ sie sich beraten und entdeckte, dass sie mehrere Werbungskosten absetzen konnte. Insgesamt beliefen sich ihre absetzbaren Kosten auf 3.461 Euro, was ihr eine Rückerstattung vom Finanzamt in Höhe von 1.038,30 Euro sicherte.
Absetzbare Werbungskosten
Bereits während ihres Studiums, das sich nun dem Ende nähert, hat die junge Frau eine Reihe von Kosten geltend gemacht, die als Werbungskosten absetzbar sind. Dazu gehören:
- Teil der Handy- und Internetkosten
- Ein Laptop
- Fachbücher
- Schreibmaterialien
- Kopierpapier
- Kilometergeld und Taggelder für ein vierwöchiges Pflichtpraktikum
Gemäß den Informationen von bmf.gv.at können Arbeitnehmer die Kosten für Arbeitsmittel, Berufsbekleidung sowie Fortbildungsmaßnahmen absetzen. Auch Ausgaben für Fachliteratur sind wie im Fall der Salzburgerin steuerlich absetzbar.
Wichtig ist, dass für den Steuerausgleich alle Jahreslohnzettel bis Ende Februar beim Finanzamt eingereicht werden. Der Steuerausgleich selbst kann ab 1. März durchgeführt werden. Zudem gibt es hilfreiche Videos von Experten, die Unterstützung beim Steuerausgleich bieten.
Werbungskostenpauschale und Steuererklärung
Die Möglichkeit, Werbungskosten zu sparen, ist nicht nur für die Salzburgerin von Bedeutung. Auch andere Arbeitnehmer können von der Werbungskostenpauschale profitieren, die ab 2026 bei 1.230 Euro liegt. Laut finanztip.de erfolgt eine steuerliche Entlastung durch den Abzug der Pauschale bereits beim Lohnsteuerabzug monatlich. Bei einer kurzen Anstellung lohnt sich eine Steuererklärung, um den vollen Betrag geltend zu machen.
Die Arbeitnehmerveranlagung ist besonders für Personen mit hohen Werbungskosten von Vorteil, denn erst ab einem Betrag von über 1.230 Euro sparen sie tatsächlich Steuern. Mit dem Beispiel der Salzburgerin wird verdeutlicht, dass eine frühzeitige Beratung zu einem besseren Verständnis über mögliche Abzüge führen kann. Die Erkenntnis, dass viele Studierende und Berufstätige fälschlicherweise glauben, keinen Anspruch auf Rückerstattungen zu haben, zeigt die Wichtigkeit solcher Aufklärungsaktionen.
Mit dieser positiven Erfahrung ist es für viele klar: Der Steuerausgleich kann eine wertvolle finanzielle Unterstützung bieten, die es auf jeden Fall wert ist, in Anspruch genommen zu werden.