Salzburg

Kultur: Klage eines Chorsängers gegen Salzburger Festspiele abgewiesen

Gericht weist Klage gegen Festspiele ab: Hintergründe zu Entscheidung und Rechtsstreit

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die Klage eines Chorsängers gegen die Salzburger Festspiele abgewiesen. Der Kläger hatte Ansprüche geltend gemacht, da Aufführungen im Jahr 2020 aufgrund der Pandemie abgesagt worden waren. Laut einer Aussendung der Festspiele bestätigte das Gericht, dass dem Kläger keine Ansprüche auf Entschädigung wegen der Absagen zustehen, da zwischen ihm und der beklagten Partei kein Vertragsverhältnis bestand.

Der anwaltliche Vertreter des Salzburger Festspielfonds, Michael Pallauf, erklärte, dass das Gericht der Argumentation gefolgt sei, wonach keine rechtliche Grundlage für Ansprüche des Klägers bestehe. Alle Anschuldigungen, die von „Art but Fair United“ und Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke gegen die Salzburger Festspiele und ihre Direktoriumsmitglieder Markus Hinterhäuser und Lukas Crepaz erhoben wurden, wurden als unrichtig und haltlos eingestuft.

Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Position der Salzburger Festspiele in Bezug auf die Absagen während der COVID-19-Pandemie. Die Festspiele und ihre Vertreter können nun darauf verweisen, dass sie juristisch im Recht waren und keine Verpflichtung zur Entschädigung der betroffenen Künstler bestand. Dieser Fall könnte auch wegweisend für ähnliche Fälle in der Kulturszene sein, die von den Auswirkungen der Pandemie betroffen waren.

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