Ein besorgniserregender Betrugsfall in der Region Salzburg: Eine 35-jährige Frau aus Pongau wurde über soziale Medien von einem Unbekannten kontaktiert und dazu gebracht, insgesamt 14 Mal Gelder auf verschiedenen Krypto-Plattformen einzuzahlen. Diese Zahlungen verliefen zunächst vielversprechend, doch als die Auszahlungen ausblieben, suchte die Geschädigte Hilfe bei der Polizei und erstattete Anzeige. Im September 2024 erlangte der Täter erneut Zugang zu ihrem Konto und entwendete fünf Mal Geld, wodurch die Frau insgesamt rund 70.000 Euro verlor. Die Ermittlungen führten nun zu einem mutmaßlichen Täter, einem Nigerianer, der der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt wurde, wie ORF berichtete.
Betrug durch "Aktienverkäufer"
Ein weiterer Vorfall betrifft einen 43-jährigen Mann aus dem Pinzgau, der zwischen Januar und Juli 2024 per Telefon von vermeintlichen Aktienverkäufern überredet wurde, Geld auf ein Schweizer Treuhandkonto zu überweisen. Insgesamt zahlte er rund 22.000 Euro, doch der erhoffte Börsengang blieb aus, und die Treuhandbank ging in Konkurs. Der Mann kontaktierte den "Verkäufer", der ihm eine Rückabwicklung versprach – diese Transaktion fand jedoch nie statt. Auch hier erstatte der Geschädigte eine Anzeige bei der Polizei, die nun weitere Ermittlungen eingeleitet hat, wie ebenfalls von ORF berichtet.
Wer ebenfalls Opfer eines Betrugs wurde, sollte nicht zögern, eine Strafanzeige zu erstatten. Gemäß der Verbraucherzentrale ist es wichtig, beim Erstellen der Anzeige die W-Fragen zu beantworten: Wer hat was und wo getan? Eine Anzeige kann mündlich, schriftlich oder sogar online bei der Polizei eingereicht werden. Wichtig ist, alle relevanten Informationen bereit zu halten, einschließlich einer genauen Personenbeschreibung des Täters, sofern bekannt. Eine solche Anzeige führt dazu, dass die Strafverfolgungsbehörden dem Verdacht nachgehen müssen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Anzeige nicht zurückgezogen werden kann, und die Polizei muss den gemeldeten Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten, wie die Verbraucherzentrale klarstellt.
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