Die Klage eines Zusatzchoristen der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gegen den Salzburger Festspielfonds wurde in allen Punkten abgewiesen, wie die Salzburger Festspiele am Freitag bekannt gaben. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien bestätigte, dass dem Kläger keine Ansprüche im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 Corona-bedingt erfolgten Absagen zustehen. Die Entscheidung fiel somit zugunsten des Festspielfonds aus. Dieser Rechtsstreit ist Teil der juristischen Auseinandersetzungen, die durch die Pandemie-bedingten Absagen von Kulturveranstaltungen weltweit ausgelöst wurden.
Die Ablehnung der Musterklage gegen die Salzburger Festspiele zeigt, dass Gerichte mit der Bewertung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie konfrontiert werden. Die Festspiele in Salzburg zählen zu den renommiertesten Kulturveranstaltungen weltweit und sind eine bedeutende Einnahmequelle für die regionale Wirtschaft. Die Klageabweisung könnte wegweisend für ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen in anderen Kulturbereichen sein.
Die Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichts Wien verdeutlicht die Komplexität von Rechtsfragen, die durch die Covid-19-Pandemie entstanden sind. Die Klageabweisung gegen die Salzburger Festspiele stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar und könnte Auswirkungen auf zukünftige rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit abgesagten Veranstaltungen haben. Trotz der Ablehnung der Musterklage bleibt die Frage nach Ansprüchen von Künstlern und Mitarbeitern, die durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weiterhin relevant.